Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Frau Jana Mederike Warnck wird durch Oberbürgermeisterin Kalisch in den Rat eingeführt.
Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Frau Jana Mederike Warnck gem. § 43 in Verbindung mit Absatz 3 NKomVG über ihre Pflichten als Ratsmitglied und verpflichtet sie gem. § 60 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der geltenden Gesetze.
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