Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK)ist ein öffentliches Unternehmen, welches auf Zuwendungen angewiesen ist. Der Landkreis Lüneburg hält 74,9 % und die Hansestadt Lüneburg 25,1 % der Anteile. Der Zuschussbetrag von Landkreis und Hansestadt Lüneburg beläuft sich derzeit auf zusammen 430.000 €.
Im Lagebericht 2022 wies die Geschäftsführung darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft über den 31.12.2023 hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährdet sei und von einer Fortführung der Gesellschaft nur dann ausgegangen werden könne, wenn die Gesellschafter das Eigenkapital der gBuK durch weitere finanzielle Unterstützung nachhaltig stärken.
Die finanzielle Lage der gBuK erfordert eine Kapitalerhöhung von 300.000 €, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die Verwaltung hält dies unter den gegebenen Umständen für sinnvoll. Die Maßnahme ist mit dem Landkreis Lüneburg abgesprochen und abgestimmt worden. Die Mittel für eine solche Kapitalerhöhung – auf die Hansestadt entfallen anteilig 75.300 € - sind jedoch nicht im Haushalt 2023 vorgesehen. Demzufolge erfordert die Kapitalerhöhung eine außerplanmäßige Auszahlung im Budget des Bereiches 22 (Investition). Die Kapitalerhöhung muss noch in diesem Jahr erfolgen, um die notwendige Kapitalausstattung der gBuK sicherzustellen. Eine Zurückstellung bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 ist nicht möglich. Die außerplanmäßige Auszahlung ist aus den oben dargestellten Gründen zeitlich und sachlich unabweisbar.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung dient der Haushaltsauszahlungsrest Investitionsnummer „01-541-078 DB Brücken Bleckeder Landstraße“.
Die Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 NKomVG sind somit erfüllt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 75.300,00 c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, einer Kapitalerhöhung um 300.000 € bei der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH zuzustimmen. Die zu zahlende Kapitalerhöhung der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend des Beteiligungsanteils berechnet und beträgt 75.300 €.
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