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Vorlage - VO/10850/23  

 
 
Betreff: Kapitaleinlage in die Rücklage der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH
Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
13.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.09.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK)ist ein öffentliches Unternehmen, welches auf Zuwendungen angewiesen ist. Der Landkreis Lüneburg hält 74,9 % und die Hansestadt Lüneburg 25,1 % der Anteile. Der Zuschussbetrag von Landkreis und Hansestadt neburg beläuft sich derzeit auf zusammen 430.000 €.

 

Im Lagebericht 2022 wies die Geschäftsführung darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft über den 31.12.2023 hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährdet sei und von einer Fortführung der Gesellschaft nur dann ausgegangen werden könne, wenn die Gesellschafter das Eigenkapital der gBuK durch weitere finanzielle Unterstützung nachhaltig stärken.

 

Die finanzielle Lage der gBuK erfordert eine Kapitalerhöhung von 300.000 €, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die Verwaltung hält dies unter den gegebenen Umsnden für sinnvoll. Die Maßnahme ist mit dem Landkreis neburg abgesprochen und abgestimmt worden.


Die Mittel für eine solche Kapitalerhöhung auf die Hansestadt entfallen anteilig 75.300 € - sind jedoch nicht im Haushalt 2023 vorgesehen. Demzufolge erfordert die Kapitalerhöhung eine außerplanmäßige Auszahlung im Budget des Bereiches 22 (Investition). Die Kapitalerhöhung muss noch in diesem Jahr erfolgen, um die notwendige Kapitalausstattung der gBuK sicherzustellen. Eine Zurückstellung bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 ist nicht möglich. Die außerplanmäßige Auszahlung ist aus den oben dargestellten Gründen zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung dient der Haushaltsauszahlungsrest Investitionsnummer „01-541-078 DB Brücken Bleckeder Landstraße“.

 

Die Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 NKomVG sind somit erfüllt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Sicherstellung der schulischen, betrieblichen und privaten Weiterbildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 


 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 75.300,00

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22020

 Produkt / Kostenträger:  27100102

 Haushaltsjahr:   2023

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, einer Kapitalerhöhung um 300.000 € bei der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH zuzustimmen. Die zu zahlende Kapitalerhöhung der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend des Beteiligungsanteils berechnet und beträgt 75.300 €.