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Vorlage - VO/10845/23  

 
 
Betreff: Aufhebung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände "Sülzwiesen" (Volksfest- und Jahrmarktverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchuhmannBezüglich:
VO/10718/23
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Schuhmann, Hanna
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.09.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.09.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Durch die am 04.07.2023 im Rat beschlossene und am 14.08.2023 veröffentlichtelzwiesensatzung wird die Volksfest- und Jahrmarktverordnung hinfällig. Diese sollte daher aufgehoben werden.

 

Der Verordnungsentwurf befindet sich in der Anlage.

 

Für die Beschlussfassung ist nach §§ 10, 11 NKomVG der Rat der Hansestadt Lüneburg zuständig.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 36,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 200,00 €r die Veröffentlichung im Amtsblatt

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Entwurf: Aufhebung der Volksfest- und Jahrmarktsverordnung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Aufhebung der Volksfest und Jahrmarktsverordnung (411 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufhebung der Volksfest- und Jahrmarktverordnung wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/10718/23   Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „Sülzwiesen“ (Sülzwiesensatzung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/10845/23   Aufhebung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände "Sülzwiesen" (Volksfest- und Jahrmarktverordnung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage