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Sachverhalt: Durch die am 04.07.2023 im Rat beschlossene und am 14.08.2023 veröffentlichte Sülzwiesensatzung wird die Volksfest- und Jahrmarktverordnung hinfällig. Diese sollte daher aufgehoben werden.
Der Verordnungsentwurf befindet sich in der Anlage.
Für die Beschlussfassung ist nach §§ 10, 11 NKomVG der Rat der Hansestadt Lüneburg zuständig.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 200,00 € für die Veröffentlichung im Amtsblatt c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Entwurf: Aufhebung der Volksfest- und Jahrmarktsverordnung.
Beschlussvorschlag: Der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufhebung der Volksfest- und Jahrmarktverordnung wird zugestimmt.
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