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Vorlage - VO/10839/23  

 
 
Betreff: Richtlinie Energiezuschüsse für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05S - Sport Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta  DEZERNAT V
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In den Haushaltsberatungen für das laufende HH-Jahr 2023 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Summe von maximal 75.000,00 € zur Abmilderung der Energiekrise für anteilige Energiekostenzuschüsse für gemeinnützige Sport-und Schützenvereine der Hansestadt Lüneburg mit vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen zur Verfügung gestellt.

 

Nach der Haushaltsgenehmigung wird nun der Entwurf einer Richtlinie zur Gewährung dieser Zuschüsse zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Mit der Gewährung eines allgemeinen einmaligen Energiekostenzuschusses sollen als Ergänzung der allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes (z.B. Energiepreisbremse) und des Landes Niedersachsen über den LSB („Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise“) Mehrausgaben, die den Sport- und Schützenvereinen entstehen, abgemildert werden. Die Zuwendung soll den Vereinen helfen, den Sportbetrieb und das Sportangebot trotz gestiegener Ausgaben weiter aufrecht zu erhalten.

 

Der Energiekostenzuschuss kann gewährt werden, sofern die dem Zuwendungsempfänger im Jahr 2023 tatsächlich enstandenen Energiekosten die im Vergleichsjahr 2021 tatsächlich entstandenen Energiekosten übersteigen und der Zuwendungsempfänger Zuwendungsanträge für Unterstüzungsleistungen des Bundes und das vom Land Niedersachen mit dem Landessportbund Niedersachen aufgelegte Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten gestellt hat. Die Steigerungen der Energiekosten müssen jedoch auf die jeweiligen Verbrauchseinheiten zurückzuführen sein und nicht auf eine Steigerung des Verbrauchs an sich.

 

Die Höhe der Förderung der Hansestadt Lüneburg bemisst sich maximal an dem Anteil der Energiemehrausgaben, der nicht bereits über die Beantragung von Fördermitteln zu Energiemehrausgaben des Bundes (z.B. Energiepreisbremse) und des Landes Niedersachsen über den LSB Niedersachsen bezuschusst werden. Das bedeutet der Energiezuschuss wird generell für bis zu maximal 30% der anrechnungsfähigen tatsächlichen Mehrausgaben für Energiekosten gewährt.

 

Der einmalige Zuschuss je Antragssteller wird gemäß aller eingegangenen Anträge anteilsmäßig berechnet und gewährt. Die Gesamthaushaltsmittel, die für die Förderung zur Verfügung stehen, betragen 75.000,00 €.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Alle Menschen sollen Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und moderner Energie haben.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Aufrechterhaltung des Sportangebots in der Hansestadt für alle Menschen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 134,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 75.000,00 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 05000 

 Produkt / Kostenträger: 4318110/05021/42100102

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Entwurf der Richtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_10_30_EW_Richtlinie_Energiekostenzuschuss (140 KB)      
Anlage 2 2 2023_11_07_EW_Richtlinie_Energiekostenzuschuss- aktualisiert (143 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiekostenzuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.