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Sachverhalt: In den Haushaltsberatungen für das laufende HH-Jahr 2023 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Summe von maximal 75.000,00 € zur Abmilderung der Energiekrise für anteilige Energiekostenzuschüsse für gemeinnützige Sport-und Schützenvereine der Hansestadt Lüneburg mit vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen zur Verfügung gestellt.
Nach der Haushaltsgenehmigung wird nun der Entwurf einer Richtlinie zur Gewährung dieser Zuschüsse zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Mit der Gewährung eines allgemeinen einmaligen Energiekostenzuschusses sollen als Ergänzung der allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes (z.B. Energiepreisbremse) und des Landes Niedersachsen über den LSB („Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise“) Mehrausgaben, die den Sport- und Schützenvereinen entstehen, abgemildert werden. Die Zuwendung soll den Vereinen helfen, den Sportbetrieb und das Sportangebot trotz gestiegener Ausgaben weiter aufrecht zu erhalten.
Der Energiekostenzuschuss kann gewährt werden, sofern die dem Zuwendungsempfänger im Jahr 2023 tatsächlich enstandenen Energiekosten die im Vergleichsjahr 2021 tatsächlich entstandenen Energiekosten übersteigen und der Zuwendungsempfänger Zuwendungsanträge für Unterstüzungsleistungen des Bundes und das vom Land Niedersachen mit dem Landessportbund Niedersachen aufgelegte Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“ gestellt hat. Die Steigerungen der Energiekosten müssen jedoch auf die jeweiligen Verbrauchseinheiten zurückzuführen sein und nicht auf eine Steigerung des Verbrauchs an sich.
Die Höhe der Förderung der Hansestadt Lüneburg bemisst sich maximal an dem Anteil der Energiemehrausgaben, der nicht bereits über die Beantragung von Fördermitteln zu Energiemehrausgaben des Bundes (z.B. Energiepreisbremse) und des Landes Niedersachsen über den LSB Niedersachsen bezuschusst werden. Das bedeutet der Energiezuschuss wird generell für bis zu maximal 30% der anrechnungsfähigen tatsächlichen Mehrausgaben für Energiekosten gewährt.
Der einmalige Zuschuss je Antragssteller wird gemäß aller eingegangenen Anträge anteilsmäßig berechnet und gewährt. Die Gesamthaushaltsmittel, die für die Förderung zur Verfügung stehen, betragen 75.000,00 €.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 75.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05000 Produkt / Kostenträger: 4318110/05021/42100102 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 – Entwurf der Richtlinie
Beschlussvorschlag: Der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiekostenzuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
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