Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. § 96 Absatz 1 Satz 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher einer Ortschaft für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, die in der Ortschaft bei der Wahl der Mitglieder des Rates die meisten Stimmen erhalten hat. Zusätzlich besteht gem. § 96 Absatz 1 Satz 7 NKomVG die Möglichkeit, eine Stellvertretung zu bestimmen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Tom Schmidt zum Ortsvorsteher bestimmt.
Herr Tom Schmidt hat Frau Oberbürgermeisterin Kalisch informiert, dass er am 01.08.2023 innerhalb Lüneburgs umgezogen ist. Sein Wohnsitz ist nicht mehr im Ortsteil Häcklingen. Damit endet gem. § 96 Absatz 3 Satz 1 NKomVG sein Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsvorsteher der Ortschaft Häcklingen zum 01.08.2023.
Nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl 2021 ist die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen berechtigt, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger für Herrn Schmidt vorzuschlagen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Wolfgang Güth als Vorstand für die Ortschaft Häcklingen vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg bestimmt Herrn Wolfgang Güth zur/zum Ortsvorsteher:in der Ortschaft Häcklingen.
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