Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
wird durch Oberbürgermeisterin Kalisch in den Rat eingeführt.
Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Absatz 3 NKOMVG über die Pflichten als Ratsmitglied und verpflichtet ihn/sie gem. § 60 NKomVG zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der geltenden Gesetze.
Anlagen: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||