Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG.
I. Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH
Als ständiger Vertreter für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Rainer Müller gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Rainer Müller aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
II. Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH
Als ständiger Vertreter für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Rainer Müller gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Rainer Müller aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
III. Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Heide GmbH (LHG) besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Der Vertrag der LHG sieht vor, dass die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr benannte Person die Kommune im Aufsichtsrat vertritt.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch hat das Mandat bislang persönlich wahrgenommen. Jetzt möchte sich Frau Kalisch in dem Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH vertreten lassen.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
IV. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben der Oberbürgermeisterin u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsfrauen/ Ratsherren an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.
Herr Rainer Müller ist als Ersatzmitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages berufen. Jetzt scheidet Herr Rainer Müller aus und muss abberufen werden. Als neues Ersatzmitglied soll Herr Matthias Rink berufen werden.
Herr Matthias Rink vertritt Frau Oberbürgermeisterin Kalisch als Ersatzmitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Herr Rainer Müller wird aus den im Sachverhalt aufgeführten Aufsichtsräten abberufen.
Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen in die genannten Aufsichtsräte.
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