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Vorlage - VO/10803/23  

 
 
Betreff: Neubesetzung von Aufsichtsräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.08.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.08.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG.

 

I. Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH

 

Als ständiger Vertreterr Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Rainer ller gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Rainer ller aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

II. Aufsichtsrat der Hafenneburg GmbH

 

Als ständiger Vertreterr Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Rainer ller gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Rainer ller aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

III. Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH

 

Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Heide GmbH (LHG) besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Der Vertrag der LHG sieht vor, dass die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr benannte Person die Kommune im Aufsichtsrat vertritt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch hat das Mandat bislang persönlich wahrgenommen. Jetzt möchte sich Frau Kalisch in dem Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH vertreten lassen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Matthias Rink als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

IV. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben der Oberbürgermeisterin u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsfrauen/ Ratsherren an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

Herr Rainer Müller ist als Ersatzmitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages berufen. Jetzt scheidet Herr Rainer ller aus und muss abberufen werden. Als neues Ersatzmitglied soll Herr Matthias Rink berufen werden.

 

Herr Matthias Rink vertritt Frau Oberbürgermeisterin Kalisch als Ersatzmitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Rainer Müller wird aus den im Sachverhalt aufgeführten Aufsichtsräten abberufen.

 

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen in die genannten Aufsichtsräte.