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Vorlage - VO/10797/23  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
19.09.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.09.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 15.09.2022 geändert (VO/10222/22).

 

r die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadtneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“.

Die Unterkünfte unterteilen sich in zwei Kategorien: Gemeinschaftsunterkunft und Notunterkunft.

Gemeinschaftsunterkünfte unterscheiden sich im Wesentlichen von Notunterkünften dadurch, dass die Menschen in abgeschlossenen Einheiten unterbracht sind und sich eigenständig versorgen können. Die Unterbringung findet in Containern oder Festbauten statt.

 

In Notunterkünften sind die Schlafbereiche voneinander abgetrennt und die Versorgung geschieht über Caterer, da keine eigene Versorgung möglich ist. Hier werden Turnhallen oder andere Räumlichkeiten wie ein ehemaliges Möbelgeschäft entsprechend ausgestattet.

 

Die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte lauten wie folgt:

  • Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63
  • Unterkunft Bunsenstraße 2
  • Unterkunft Dieselstraße 14
  • Unterkunft Gorch-Fock-Straße 12
  • Unterkunft Gorch-Fock-Straße 34
  • Unterkunft Goseburgstraße 18
  • Unterkunft Klaus-Groth-Straße 22
  • Unterkunft Papenburg 12
  • Unterkunft Uhlandstraße 15
  • Unterkunft Siemenstraße 13
  • Unterkunft Von-Kleist Straße 2
  • Unterkunft Wilhelm-Reinicke-Straße 6
  • Unterkunft Schießgrabenstraße 17
  • Unterkunft In der Kemnau 45
  • Unterkunft August-Wellenkamp-Straße 33
  • Unterkunft Bernsteinstraße 55
  • Unterkunft Lüneburger Straße 2b
  • Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig 58
  • Unterkunft Schaperdrift 39 49
  • Unterkunft Am Bargenturm 9 + 11
  • Unterkunft Bockelmannstraße 11
  • Unterkunft Ebelingweg 2
  • Unterkunft An der Beeke
  • Unterkunft Oedemer Weg 63
  • Unterkunft Schmiedestarße
  • Unterkunft Am Kaltenmoor

 

Die bestehenden Notunterkünfte lauten wie folgt:

  • Notunterkunft im Grimm, Vor dem Neuen Tore 31
  • Notunterkunft Im Schliefenpark
  • Notunterkunft Bei der Keulahütte 4
  • Notunterkunft Wilschenbrucher Weg 84
  • Notunterkunft Heidpark, Vor dem Neuen Tore 12

 

Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

 

Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

 

r die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren, sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten. Die Benutzungsgebühren, sind regelmäßig zu überprüfen.

 

Im Zuge der Unterbringung von Geflüchteten aus aller Welt ist es notwendig gewesen, die bisherige Anzahl von Unterkünften zur Erfüllung der durch das Land Niedersachsen erteilten Ausnahmequote zu erfüllen, in einem erheblichen Maße zu erweitern. In der oben aufgeführten Aufzählung sind alle Unterkünfte aufgeführt, die sich derzeit im Betrieb bzw. in konkret der Planung befinden und zeitnah in Betrieb genommen werden können.

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2023 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wurde nach Maßgabe des §5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte sind nach Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften getrennt aufgeführt. Innerhalb dieser beiden Kategorien weisen die Unterkünfte eine gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation jeweils für Notunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte eine Gebühr erhoben wird, die sich in die Kosten der Unterkunft und Nebenkosten zusammensetzt.

 

Die Höhe der Gebühren für 2023 für die Benutzung und der Nebenkosten für die Unterkünfte beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

 

r die Gemeinschaftsunterkünfte:

 

Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat  290

 

Nebenkosten pro Platz pro Monat   128€

 

Summe pro Platz pro Monat   418€

 

 

r die Notunterkünfte:

 

Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat  220€

 

Nebenkosten pro Platz pro Monat   103€

 

Summe pro Platz pro Monat   323€

 

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“ (Anlage 1) soll entsprechend mit Bekanntgabe im Amtsblatt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von schutzbedürftigen vertriebenen oder geflüchteten Personen. Durch die Unterbringung in Unterkünften und der sozialarbeiterischen Betreuung wird die Integration in die Gesellschaft sowie der Zugänge zu sozialen Netzwerken werden ermöglicht.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:250€

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 332112/ 3321130 / 54053 

 Produkt / Kostenträger: 315401

 Haushaltsjahr: 2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Entwurf der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_09_15_Entwurf Satzung_ Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen 2023 (204 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Hansestadtneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt zum 01.01.2023 in Kraft.