Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Sachverhalt: Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 15.09.2022 geändert (VO/10222/22).
Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“. Die Unterkünfte unterteilen sich in zwei Kategorien: Gemeinschaftsunterkunft und Notunterkunft. Gemeinschaftsunterkünfte unterscheiden sich im Wesentlichen von Notunterkünften dadurch, dass die Menschen in abgeschlossenen Einheiten unterbracht sind und sich eigenständig versorgen können. Die Unterbringung findet in Containern oder Festbauten statt.
In Notunterkünften sind die Schlafbereiche voneinander abgetrennt und die Versorgung geschieht über Caterer, da keine eigene Versorgung möglich ist. Hier werden Turnhallen oder andere Räumlichkeiten wie ein ehemaliges Möbelgeschäft entsprechend ausgestattet.
Die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte lauten wie folgt:
Die bestehenden Notunterkünfte lauten wie folgt:
Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren, sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten. Die Benutzungsgebühren, sind regelmäßig zu überprüfen.
Im Zuge der Unterbringung von Geflüchteten aus aller Welt ist es notwendig gewesen, die bisherige Anzahl von Unterkünften zur Erfüllung der durch das Land Niedersachsen erteilten Ausnahmequote zu erfüllen, in einem erheblichen Maße zu erweitern. In der oben aufgeführten Aufzählung sind alle Unterkünfte aufgeführt, die sich derzeit im Betrieb bzw. in konkret der Planung befinden und zeitnah in Betrieb genommen werden können.
Gebührenbedarfsberechnung 2023 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende
Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wurde nach Maßgabe des §5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte sind nach Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften getrennt aufgeführt. Innerhalb dieser beiden Kategorien weisen die Unterkünfte eine gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation jeweils für Notunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte eine Gebühr erhoben wird, die sich in die Kosten der Unterkunft und Nebenkosten zusammensetzt.
Die Höhe der Gebühren für 2023 für die Benutzung und der Nebenkosten für die Unterkünfte beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:
Für die Gemeinschaftsunterkünfte:
Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat 290€
Nebenkosten pro Platz pro Monat 128€
Summe pro Platz pro Monat 418€
Für die Notunterkünfte:
Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat 220€
Nebenkosten pro Platz pro Monat 103€
Summe pro Platz pro Monat 323€
Die „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“ (Anlage 1) soll entsprechend mit Bekanntgabe im Amtsblatt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:250€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 332112/ 3321130 / 54053 Produkt / Kostenträger: 315401 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Entwurf der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt zum 01.01.2023 in Kraft.
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