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Sachverhalt: Gemäß § 10 Nr. 10.3 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Parkhaus- und Parkraum Verwaltungs-GmbH (Lüneparken) endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Gesellschafterversammlungsbeschluss über den Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seit seiner Wahl. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die letzte Neubesetzung erfolgte in 2018, sodass in 2023 die Neuwahl ansteht. Die Gesellschafterversammlung fasst den Beschluss über den Jahresabschluss 2022 im III. Quartal 2023, sodass die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates zu diesem Zeitpunkt endet. Für die ablaufende Amtszeit wurde Ratsherr Frank Soladan durch den Rat der Hansestadt Lüneburg gewählt.
Die Besetzungsregelung sieht folgende Sitzverteilung vor:
2 Sitze Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG 1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH
1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH (über den Rat der Hansestadt Lüneburg)
1 Sitz gemeinsame Vergabe der Gesellschafter
1 Sitz beratendes Mitglied der Lüneburger Wohnungsbau GmbH
1 Sitz Geschäftsführung der Lüneburg Marketing GmbH in beratender Funktion.
Aus dieser Regelung ergibt sich für den Rat der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit eine Person in den Aufsichtsrat der Lüneparken zu entsenden. Gemäß § 138 Abs. 3 S. 3 NKomVG entscheidet die Vertretung durch Beschluss nach § 66 NKomVG über die Entsendung. Der Beschluss zur Entsendung wird somit mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst. Die Sitzverteilung nach § 71 NKomVG kommt in diesem Fall nicht zum Tragen, da nur ein Aufsichtsratsmandat zu vergeben ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft Ratsfrau/Ratsherrn___________________ in den Aufsichtsrat der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH:
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