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Vorlage - VO/10750/23  

 
 
Betreff: Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang "Am Wischfeld" und "Drögenkamp" mit der SInON (Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.08.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.08.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH (SInON GmbH- vormals Osthannoversche Eisenbahn OHE) hat die Bahnübergange „Am Wischfeld“ und „Drögenkamp“ verkehrssicherer gestaltet. Es handelt sich nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) um eine Änderung von Kreuzungen.

 

Am Wischfeld

Die bisherige technische Sicherung (Andreaskreuze und Blinklichtanlage Baujahr 1969) ließ bauartbedingt keine Änderungen mehr auf den neuesten Stand der Technik zu. Der Bahnübergang wurde daher technisch durch eine neue Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und LED-Optiken gesichert. Ziel war es, den Bahnübergang nach dem neuesten Stand der Technik für den Straßenverkehr umzubauen und den heutigen, örtlichen Verhältnissen anzupassen.

 

Drögenkamp

Bei diesem Bahnübergang handelt es sich um eine Feldwegkreuzung, die durch Andreaskreuze angekündigt wurde. Der Bahnübergang wurde baulich so verändert, dass dieser für den allgemeinen Straßenverkehr nicht mehr nutzbar ist. Für Fußnger und Radfahrer ist er nutzbar geblieben. Hierzu erfolgte die Neuanlage einer Rad- und Fußwegkreuzung und beidseitig der Gleisanlage wurde eine Umlaufsperre montiert, die den Passanten in seiner Führung die Einsicht ins Streckengleis ermöglicht.

 

Beide Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt. Der Abnahmetermin fand am 26.06.23 statt. Die SInON hat die notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg durchgeführt.

 

Beteiligte an der Kreuzung sind die SInON als Baulastträger des Schienenweges und die Hansestadt Lüneburg als Baulastträger der Gemeindestraße. Zur Durchführung der Maßnahme und zur Kostenaufteilung hatte die SInON einen Entwurf zur Vereinbarung über eine Maßnahme an einem Bahnübergang gem. § 5 EKrG vorgelegt.

Mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020 mit VO/9165/20 wurde der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung beschlossen, womit die Finanzierung durch die Beteiligten gesichert wurde und die Beteiligten dem Baubeginn zugestimmt haben.

 

Die erste Kostenschätzung lag seinerzeit bei 300.000 Euro. Diese Kosten werden gem. § 13 EKrG zu je einem Drittel vom Land Niedersachsen, der Hansestadt Lüneburg und der SInON getragen.

 

Mit Datum 01.03.23 hat die SInON einen Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Diese Nachtragsvereinbarung wird erforderlich, da sich die Gesamtbaukosten nach dem Ausschreibungsergebnis um mehr als 10% erhöht haben. Das Ausschreibungsergebnis liegt bei 372.000 €.

 

Bei einer Kostenerhöhung sind die Vertragspartner nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet, eine Nachtragsvereinbarung zu schließen.

 

Der Nachtrag wurde geprüft und ist als sachlich und fachtechnisch richtig anzusehen. Der Kostenanteilr die Hansestadt erhöht sich von 100.000 € auf 124.000 €.

 

Die Mehrkosten können zum einen durch Mehreinnahmen und zum anderen durch Deckung aus dem Gesamtbudget B 72 zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf die gestiegenen Kosten in Höhe von 24.000 Euro sind rd. 60% Fördermittel zu erwarten. Die Deckung beläuft sich hierdurch durch Mehreinnahmen auf rd. 14.000 Euro. Weitere 10.000 Euro können aus der INV 01-541-501 Radwege zur Verfügung gestellt werden. Hier ist das Ausschreibungsergebnis einer Teilmaßnahme nstiger ausgefallen. Die Mittelbereitstellung soll über eine Budgetverschiebung erfolgen.

 

Im Verkehrsausschuss am 27.11.2019 wurden Priorisierungen zu Baumaßnahmen an Bahnübergängen beschlossen. Der städtische Anteil zur Umsetzung der Maßnahmen an den Bahnübergängen „Am Wischfeld“ und „Drögenkamp“ in Höhe von ursprünglich 100.000 wurde gem. Priorisierung in die Finanzplanung für 2023 aufgenommen.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Baumaßnahmen verursachen Emissionen, in diesem Fall wird aber eine klimafreundliche Mobilitätsform gefördert

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Modernisierung der Infrastruktur

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  58 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.520 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 1/3 124.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    100.000 €

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120

 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107

 Haushaltsjahr:  2023

 Weitere 24.000 € sollen über BV, wie im Textteil dargelegt, bereitgestellt werden.

 

e)  mögliche Einnahmen:

Der Anteil der Hansestadt Lüneburg wird mit Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

 

Anlagen:

Anlage 1: Nachtragsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BÜ Am Wischfeld Nachtragsvereinbarung (333 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung für die Bahnübergänge „Am Wischfeld“ und „Drögenkamp“ zu.