Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Städtische Direktorin Andrea Schröder-Ehlers ist nach Mitteilung der Nds. Staatskanzlei am 22.06.2023 durch den Nds. Landtag gewählt und am gleichen Tag unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zwölf Jahren mit Wirkung vom 01.09.2023 durch die Landesregierung zur Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes ernannt worden.
Gemäß § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist Frau Schröder-Ehlers durch die Berufung in ein Beamtenverhältnis beim Land Niedersachsen kraft Gesetz aus dem Beamtenverhältnis bei der Hansestadt Lüneburg entlassen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt gemäß § 30 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz (NBG) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. Da die Entlassung kraft Gesetz eintritt, besteht kein Ermessensspielraum bei der Entscheidung. Das Beamtenverhältnis mit der Hansestadt Lüneburg endet mit Ablauf des 31.08.2023.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
keine
B) Klimaauswirkungen
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: ca. 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Ernennungsurkunde der Nds. Landesregierung
Beschlussvorschlag: Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz bei Frau Andrea Schröder-Ehlers vorliegen und das Beamtenverhältnis zur Hansestadt Lüneburg mit Ablauf des 31.08.2023 durch Entlassung kraft Gesetz beendet ist.
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