Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10366/22-1  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Wasserviertel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hagmaier, BastianBezüglich:
VO/10366/22
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 16.05.2023 hat die Verwaltung auf Grundlage einer Präsentation ein Maßnahmenpaket zur Verkehrsberuhigung des Wasserviertels vorgestellt (siehe auch VO/10366/22) und zwei Beteiligungsveranstaltungen für Anwohner:innen sowie Gewerbetreibende angekündigt. Hintergrund der Überlegungen – so der Vortrag der Verwaltung – sind Abkürzungsverkehre durch das Quartier mit dem Ziel der Umfahrung des Stadtringes. Diese Verkehre belasten das Wasserviertel und dortigen Anwohner:innen nicht unerheblich und sind Gegenstand von verschiedenen Beschwerden in der Vergangenheit gewesen. Bei grundsätzlicher Zustimmung des verkehrsberuhigenden Ansatzes haben die Mitglieder des Mobilitätsausschusses um Bericht nach Durchführung der Beteiligungsformate gebeten.

Ziel dieses Maßnahmenpakets ist vorrangig die Vermeidung von Abkürzungsverkehren des Stadtrings in Stausituationen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier. Die aktive Mobilität erhält bei den bisherigen Planungen im Gegenzug mehr Raum und wird gegenüber dem Status Quo beschleunigt. Die Ladezonen werden insgesamt ausgeweitet.  

Die Maßnahme wurde zuletzt in je einer Beteiligungsrunde mit den örtlichen Gewerbetreibenden und den Anwohnenden diskutiert. Beide Gruppen hatten hier die Gelegenheit Fragen zu stellen und Anregungen einzureichen. Insgesamt lässt sich das Fazit ziehen, dass beide Gruppen mit dem Vorschlag grundsätzlich zufrieden sind und sich in weiteren Schritten auch noch weitgehendere Einschränkungen in der maximal zulässigen Geschwindigkeit vorstellen können.

Das Ergebnis der Beteiligungsrunden und das abschließende Maßnahmenpaket wurden anlässlich der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 13.06.2023 präsentiert.

 

Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets ist Folgendes notwendig:

-          Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Wasserviertel zwischen den Straßen Reichenbachstraße, Am Schifferwall, Schießgrabenstraße, Bei der Abtspferdetränke, An den Brodbänken, sowie Bardowicker Straße, wo derzeit nicht bereits ein verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße“) oder eine Fußgängerzone eingerichtet ist und damit die zulässige Geschwindigkeit auf unter 30 km/h herabgesetzt ist.

-          Eine Aufpflasterung auf dem Niveau des Gehwegs über die Straße Auf dem Kauf, um die Geschwindigkeit des abbiegenden Verkehrs zu senken und das Gefahrenpotenzial zu verringern.

-          Entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für die Neuordnung des Verkehrs und die Ausweitung der Ladezonen sowie der Modal-Filter.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die aktive Mobilität erhält bei den bisherigen Planungen im Gegenzug mehr Raum und wird gegenüber dem Status Quo beschleunigt.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die aktive Mobilität erhält bei den bisherigen Planungen im Gegenzug mehr Raum und wird gegenüber dem Status Quo beschleunigt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

rderung der aktiven Mobilität.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

rderung der aktiven Mobilität.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Maßnahme zur Verkehrsberuhigung kommt nahezu ohne bauliche Anpassung aus und verwendet somit sehr wenig graue Energie.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Maßnahmenpaket zur Verkehrsberuhigung des Wasserviertels wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

 

Stammbaum:
VO/10366/22   Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Wasserviertel   Bereich 35 - Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10366/22-1   Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Wasserviertel   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage