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Sachverhalt:
Die Sülzwiesen sind aufgrund ihrer Größe, Lage, Infrastruktur und Zentralität eine attraktive Veranstaltungsfläche in der Stadt, die von Kulturschaffenden, Schaustellern und Initiatoren von Events zunehmend angefragt wird. Die Hansestadt will mit den Erfahrungen der letzten Jahre und den entsprechenden Nutzungsanfragen nun die Vergabe der Veranstaltungsfläche „Sülzwiesen“ anpassen und hat hierzu einen Satzungsentwurf erstellt, der mit entsprechenden Lärmschutzvorgaben auch transparent die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt.
Der vorgelegte Satzungsentwurf (s. Anlage) entspricht den Ankündigungen der Verwaltung, die dem Rat im Jahr 2022 vorgestellt wurden.
Für die Beschlussfassung ist nach §§ 10, 11 und 58 NKomVG der Rat der Hansestadt Lüneburg zuständig.
Im Nachgang zu der am 20.06.2023 stattgefundenen Vorstellung des Satzungsentwurfes im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und der am 22.06.2023 durchgeführten Anwohner:innenversammlung wurde der Satzungsentwurf noch einmal angepasst. Die überarbeitete Fassung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: 1. Satzungsentwurf-Sülzwiesensatzung 2. Satzungsentwurf-Sülzwiesensatzung überarbeitet
Beschlussvorschlag: Der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „Sülzwiesen“ (Sülzwiesensatzung) wird zugestimmt.
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