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Vorlage - VO/10707/23  

 
 
Betreff: Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
27.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert bzw. angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023. Auch der Landkreis Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.

 

In § 4 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Gesellschafter und der Zuschussgeber über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten vor dem unter § 2 datierten Auslaufen des Vertrages, also spätestens zum 30.06.2023, entscheiden.

 

Es erscheint im Interesse der Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung eine Laufzeit der Vereinbarung von weiteren fünf Jahren sinnvoll, um auch handlungsfähig zu bleiben.

 

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die W.LG für Organisationen entsprechende Dienstleistungen erbringt und hierzu entsprechende Verpflichtungen eingeht. Beispiele sind das vom Land Niedersachsen geförderte Startup-Zentrum "Elevator" oder der Dienstleistungsvertrag mit der Hafen Lüneburg GmbH. Hierüber fließen der W.LG weitere Mittel zu, die inzwischen rund 20% des jährlichen Gesamthaushaltes ausmachen.

 

Weiterhin ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass der Zuschussbetrag seit dem Jahr 2012 bei konstant 210.000 €/ Jahr liegt.

Gleichzeitig erhöhten sich im Zeitraum die Inflationsrate/ Lohnkosten/ Sachkosten.

In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der W.LG soll sich die Lohnentwicklung der W.LG-Mitarbeiter an der Entwicklung des TVöD orientieren. Dieses ist zukünftig nur dann möglich, wenn die zu schließende Zuschussvereinbarung dieser Entwicklung Rechnung trägt. Eine Erhöhung auf nun 230.000 €/ Jahr ist daher erforderlich.

Die Hansestadt Lüneburg würde sich bei einer Verlängerung dieser Vereinbarung verpflichten, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.150.000 €- verteilt auf fünf Jahre- als Zuschuss an die W.LG zahlen.

 

Ob durch die neue Geschäftsführung ab 01.01.2024 eine Neuausrichtung der W.LG erfolgt oder auch eine andere Schwerpunktsetzung und damit ein anderer Finanzbedarf, bleibt abzuwarten.

 

Mit dem Landkreis Lüneburg und der Sparkasse Lüneburg wurde das Verfahren entsprechend abgestimmt. Die Haushaltsmittel werden seitens der Verwaltung bei den Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2024 eingebracht.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 230.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22000/22020 

 Produkt / Kostenträger:  571001/57100102

 Haushaltsjahr:   2024 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen: keine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vereinbarung Hansestadt Lüneburg (82 KB)      

Beschlussvorschlag:

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 5 Jahren, und zwar vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028, geschlossen. Der jährliche Zuschuss erhöht sich um 20.000 €/Jahr.

 

 

 

Beratungsergebnis:

 

 

Sitzung am

TOP

Ein- stimmig

Mit Stimmen-Mehrheit

Ja / Nein / Enthaltungen

lt. Be- schluss- vorschlag

abweichende(r) Empf

/Beschluss

Unterschr. des Protokollf.

1

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

4