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Sachverhalt: Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert bzw. angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023. Auch der Landkreis Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.
In § 4 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Gesellschafter und der Zuschussgeber über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten vor dem unter § 2 datierten Auslaufen des Vertrages, also spätestens zum 30.06.2023, entscheiden.
Es erscheint im Interesse der Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung eine Laufzeit der Vereinbarung von weiteren fünf Jahren sinnvoll, um auch handlungsfähig zu bleiben.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die W.LG für Organisationen entsprechende Dienstleistungen erbringt und hierzu entsprechende Verpflichtungen eingeht. Beispiele sind das vom Land Niedersachsen geförderte Startup-Zentrum "Elevator" oder der Dienstleistungsvertrag mit der Hafen Lüneburg GmbH. Hierüber fließen der W.LG weitere Mittel zu, die inzwischen rund 20% des jährlichen Gesamthaushaltes ausmachen.
Weiterhin ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass der Zuschussbetrag seit dem Jahr 2012 bei konstant 210.000 €/ Jahr liegt. Gleichzeitig erhöhten sich im Zeitraum die Inflationsrate/ Lohnkosten/ Sachkosten. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der W.LG soll sich die Lohnentwicklung der W.LG-Mitarbeiter an der Entwicklung des TVöD orientieren. Dieses ist zukünftig nur dann möglich, wenn die zu schließende Zuschussvereinbarung dieser Entwicklung Rechnung trägt. Eine Erhöhung auf nun 230.000 €/ Jahr ist daher erforderlich. Die Hansestadt Lüneburg würde sich bei einer Verlängerung dieser Vereinbarung verpflichten, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.150.000 €- verteilt auf fünf Jahre- als Zuschuss an die W.LG zahlen.
Ob durch die neue Geschäftsführung ab 01.01.2024 eine Neuausrichtung der W.LG erfolgt oder auch eine andere Schwerpunktsetzung und damit ein anderer Finanzbedarf, bleibt abzuwarten.
Mit dem Landkreis Lüneburg und der Sparkasse Lüneburg wurde das Verfahren entsprechend abgestimmt. Die Haushaltsmittel werden seitens der Verwaltung bei den Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2024 eingebracht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 230.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22000/22020 Produkt / Kostenträger: 571001/57100102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag: Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 5 Jahren, und zwar vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028, geschlossen. Der jährliche Zuschuss erhöht sich um 20.000 €/Jahr.
Beratungsergebnis:
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