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Vorlage - VO/10645/23  

 
 
Betreff: Kooperations-und Zuwendungsvereinbarung zwischen der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH und der Hansestadt für offene Kinder und Jugendarbeit im Jugendtreffpunkt Goseburg (JuCon)
- Anpassung des Betriebskostenzuschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Braunschweig, kurz GGPS betreibt für die Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil Goseburg Zeltberg im JuCon ein Jugendpflegeangebot. Die Hansestadt Lüneburg hat hierzu eine Kooperations-und Zuwendungsvereinbarung geschlossen, die zuletzt am 07.11.2017 im JHA beraten und vorgestellt wurde. Die pauschale Förderung für den Betrieb des JuCon wurde beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 auf jährlich 83.500,- € festgelegt.

Mit Schreiben vom 18.04.2023 wurde die Anpassung des Betriebskostenzuschusses auf 99.640 ,- € beantragt. Der eingereichte Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 bildet die Kostensteigerung ab.

 

Der JuCon in der Goseburg wird von zwei Kolleg*innen betrieben. Diese bieten während des ganzen Jahres Öffnungszeiten, Aktionen, Ausflüge und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Die Zusammenarbeit zwischen städischer Jugendpflege und JuCon erfolgt vertrauensvoll, wertschätzend und auf Augenhöhe. Die Kolleg*innen nehmen regelmäßig an Dienstbesprechungen, gemeinsamen Aktionen sowie dem Ferienprogramm der städtischen Jugendpflege teil. Sie beteiligen sich an der Öffentlichkeitsarbeit, bedienen Social Media und sind mit ihren Angeboten auf der Website der Jugendpflege vertreten.

 

Der JuCon hat sich zu einer bedeutenden und verlässlichen Institution für Kinder und Jugendliche des Stadtteils entwickelt. Das Angebot wird vom Träger in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich vorgestelllt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Vermittlung von Sozialkompetenz und Wissensvermittlung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Goseburg Zeltberg

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:5200/55012 

 Produkt / Kostenträger:366001/36600102 (6.500€), und 315601/31560103 (9.640€)

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung 2006

Antrag vom 18.04.2023

Wirtschaftsplan 2023 Jugendtreff JuCon Goseburg

Geänderte Anlage 1 und 2 zur Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung 2006

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Jug.hilfe ausschuss Betriebskostenzuschuss JuCon (243 KB)      
Anlage 2 2 WP 2023 JuCon Stadt LG (195 KB)      
Anlage 3 3 2006 06 30 JuCon-Kooperations- u.Zuwendungsvereinbarung Parität.-Stadt (3392 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 1 und 2 Jucon Lüneburg 2023 (427 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Zuschuss für die Förderung des Kinder und Jugendtreffs JuCon wird im Jahr 2023 auf 99.640,-€  festgelegt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Ab 2024 werden zusätzliche Mittel in den Haushalt aufgenommen, vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Rat für die folgenden Haushaltsjahre. Die Anlage 1 und 2 der Kooperationsvereinbarung wird entsprechend angepasst.