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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 „Ziegelkamp“ als Bebauungsplan der Innentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen. Ziel der Planung ist es, die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau mit untergeordnet wohnverträglichen Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ortsüblich bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im März / April 2022 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Im Ergebnis wurden die Baukörper etwas angepasst. Zudem soll ein urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden, um eine gewisse Belebung und Urbanität an diesem auch durch Schüler*Innen der umliegenden Schulen viel frequentierten Bereich zu erhalten und um der Lärmvorbelastung aus den benachbarten Schulungswerkstätten gerecht zu werden. Es wurden gegenüber dem Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung einige textliche Festsetzungen und Hinweise ergänzt.
Der städtebauliche Entwurf sieht eine 4-geschossige Bebauung plus einem Staffelgeschoss vor, jeweils mit Gründächern plus PV- bzw. Solar-Anlagen. Vorgesehen ist eine verdichtete Bauweise mit angedeuteten Blockrändern, die straßenparallel angeordnet sind sowie den geplanten autofreien, grünen Innenhof mit Spielplatz zur BBS abschirmen. Geplant ist ein Wohnungsmix aus kleineren und größeren Wohneinheiten mit einem Mindestanteil mietpreisgebundener Wohnungen von 30 %. Die gebäudeübergreifende Tiefgarage mit ergänzenden Kellerräumen soll von Süden, von der Straße Am Schierbrunnen aus erschlossen werden.
Inzwischen sind die Planungen so weit fortgeschritten, dass das Vorhaben verwaltungsintern vorabgestimmt werden konnte und ein Bauantrag eingereicht ist. Parallel wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan-Entwurf durch das Planungsbüro überarbeitet.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Mischgebiet dar und wird im Verfahren nach
Das Plangebiet liegt zwischen den beiden teilweise in den Geltungsbereich einbezogenen Straßen Ziegelkamp im Osten und Am Schierbrunnen im Süden und grenzt an das Gelände der Berufsbildenden Schulen an. Der ca. 0,84 ha umfassende Geltungsbereich umfasst die Fläche des Flurstücks 13/303 der Flur 24 und ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag). Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Vertragsentwurf für den abschließenden Durchführungsvertrag wird im weiteren Verfahren nach Beschluss des dafür zuständigen Verwaltungsausschusses beschlossen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich Anlage 2 - Planzeichnung Anlage 2a - Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 3 - Begründung Anlage 4 - Abwägungsvorschläge Anlage 5 - Baugrundbeurteilung Anlage 6 - Baumgutachten Anlage 6a - Baumgutachten Ergänzung Anlage 6b - Kronendurchmesser nach Beschnitt Anlage 7 - Schalltechnische Untersuchung Anlage 7a - Schalltechnische Untersuchung Ergänzung Tiefgarage Anlage 8 - Staubgutachten Anlage 9 - Geruchsgutachten Anlage 10 - umweltrelevante Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
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