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Sachverhalt:
Die bis zum 31.12.2023 befristete Änderung der 12. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) (Anlage 2) sowie der 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) (Anlage 3) wurde in der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 13.07.2022 beschlossen (vgl. Anlage 4).
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) beantragte nun mit Schreiben vom 15.03.2023 (Anlage 1) aufgrund der prognostizierten hoch bleibenden Inflation, des eingeführten Mindestlohns in Höhe von 12,00 € sowie dessen zu erwartenden weiteren Anstiegs und der gestiegenen Kapitalkosten die Aufhebung der oben genannten Befristung und das unbefristete Beibehalten der Inhalte der befristeten Änderung (vgl. insbesondere vorletzter Absatz des Antrags des GVN vom 15.03.2023, Anlage 1).
Aus diesem Grund soll die am 13.07.2022 für das Stadtgebiet und das Landkreisgebiet beschlossenen befristeten Änderungsverordnungen zum 31.12.2023 auslaufen, deren Inhalte jedoch in der neuen 13. Änderungsverordnung (für die Hansestadt Lüneburg, vgl. Anlage 6) sowie in der neuen 11. Änderungsverordnung (für den Landkreis Lüneburg, vgl. Anlage 5) übernommen werden und dann jeweils ab dem 01.01.2024 gelten.
Hinweis: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg für Aufgaben der Ordnungsverwaltung vom 10.02.2006 auch über die Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 53,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: 1. Antrag der GVN vom 15.03.2023 2. 32_03_taxenverordnung 3. 32_08_taxenverordnung_landkreis 4. Befristete Änderung der Taxenverordnungen 5. Entwurf Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs 6. Entwurf Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 13. Änderungsverordnung sowie die Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 13.10.1997 in der Fassung der 11. Änderungsverordnung.
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