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Vorlage - VO/10614/23  

 
 
Betreff: Ehrenamtliche Geschäftsführung des Kriminalpräventionsrats in Hansestadt und Landkreis Lüneburg - Abberufung der bisherigen Geschäftsführerin und Berufung eines neuen Geschäftsführers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Pickbrenner
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Kriminalpräventionsrat in Hansestadt und Landkreis Lüneburg setzt sich aus verschiedenen Akteuren der Region zusammen und engagiert sich im Rahmen vielfältiger Projekte gegen jede Form von Gewalt und für die Sicherheit von Einwohnerinnen und Einwohnern.

Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg stellen die ehrenamtliche Geschäftsführung sicher. Diese Geschäftsführung erfolgt im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach den Vorgaben der Entschädigungssatzung. Die jährliche Entschädigung für die Geschäftsführung in Höhe von 6.504,00 € wird je zu 50 % von Hansestadt und Landkreis getragen.

Die ehrenamtliche Geschäftsführung des Kriminalpräventionsrats hat seit dem 01.06.2015 Frau Christiane Scholl inne. Frau Scholl bat nach nunmehr achtjähriger Tätigkeit um Abberufung zum 31.05.2023.

Für die Nachfolge konnte Herr Eckhard Oldenburg, wohnhaft in Lüneburg, gewonnen werden. Herr Oldenburg ist Theologe, war 15 Jahre lang als Pastor in der St. Nicolai-Kirche in Lüneburg tätig und ist seit September 2022 im Ruhestand.

Für den Kriminalpräventionsrat besteht im Haushalt der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2023 ein Gesamtansatz in Höhe von 5.000,00 €. Dieser Ansatz wird für die oben genannte Entschädigungsaufwendung sowie für weitere Sachaufwendungen, Fortbildungen, Dienstreisen u.Ä. des gesamten Kriminalpräventionsrates verwendet.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:    53,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja: X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau Christiane Scholl wird mit Wirkung vom 31.05.2023 als ehrenamtliche Geschäftsführerin des Kriminalpräventionsrats von Landkreis und Hansestadt Lüneburg abberufen.

Herr Eckhard Oldenburg wird mit Wirkung vom 01.06.2023 als ehrenamtlicher Geschäftsführer des Kriminalpräventionsrats von Landkreis und Hansestadt Lüneburg berufen.