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Sachverhalt:
Anhebung der Vergnügungssteuer Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für 2023 der Steuersatz für Geldspielgeräte in der Vergnügungssteuersatzung ab dem 01.07.2023 von 18 % auf 20 % anzuheben ist. Mit der vorliegenden Satzungsänderung wird dies nun umgesetzt. Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.2015 statt (von 15 % auf 18 %). Die zu hiernach zu erwartenden Mehreinnahmen für 2023 von 86.000 € (ab 2024 = 172.000 € p.a.) wurden bereits im Haushalt 2023 über einen entsprechend höheren Haushaltsansatz für 2023 berücksichtigt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zuletzt Steuersätze von 20 %, und 25 % als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet (Urteile vom 24.05.2022 und 24.01.2023). Die Zahl der Aufstellorte (Spielhallen, Gaststätten etc.) und die Anzahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte wurde zuletzt durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zum 01.07.2017 deutlich reduziert (maximal 12 Geldspielgeräte/Spielhalle und mindestens 100 m Abstand zur nächsten Spielhalle).
Die ab 2022 erkennbare Erhöhung der Zahl der Spielhallen und damit der aufgestellten Geräte geht auf die Inanspruchnahme von insgesamt 4 Mehrfachkonzessionen zurück, die das neue Nds. Spielhallengesetz noch bis Ende 31.12.2025 befristet zulässt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 288 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1, 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung Anlage 2, Synopse
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2023 die beiliegende 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
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