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Vorlage - VO/10605/23  

 
 
Betreff: Vergnügungssteuer - 12. Änderungssatzung; Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
24.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Anhebung der Vergnügungssteuer

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für 2023 der Steuersatz für Geldspielgeräte in der Vergnügungssteuersatzung ab dem 01.07.2023 von 18 % auf 20 % anzuheben ist. Mit der vorliegenden Satzungsänderung wird dies nun umgesetzt. Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.2015 statt (von 15 % auf 18 %).

Die zu hiernach zu erwartenden Mehreinnahmen für 2023 von 86.000 € (ab 2024 = 172.000 € p.a.) wurden bereits im Haushalt 2023 über einen entsprechend höheren Haushaltsansatz für 2023 berücksichtigt.


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zuletzt Steuersätze von 20 %, und 25 % als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet (Urteile vom 24.05.2022 und 24.01.2023).

Die Zahl der Aufstellorte (Spielhallen, Gaststätten etc.) und die Anzahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte wurde zuletzt durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zum 01.07.2017 deutlich reduziert (maximal 12 Geldspielgeräte/Spielhalle und mindestens 100 m Abstand zur nächsten Spielhalle).


Danach blieben die Zahlen bis heute relativ konstant, und dies trotz der zwischenzeitlichen, coronabedingten Schließungen in der Zeit vom 17.03.2020 bis 25.05.2020 und 02.11.2020 bis 30.05.2021.

Die ab 2022 erkennbare Erhöhung der Zahl der Spielhallen und damit der aufgestellten Geräte geht auf die Inanspruchnahme von insgesamt 4 Mehrfachkonzessionen zurück, die das neue Nds. Spielhallengesetz noch bis Ende 31.12.2025 befristet zulässt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

288 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1, 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Anlage 2, Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1, 12. Änderungssatzung (446 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2, Synopse (268 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2023 die beiliegende 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung