Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen des für die Jahre 2020 bis 2029 neu abgeschlossenen Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde unter § 5 die Unterstützung bei der Wahrnehmung oberzentraler Funktionen (hier Protokollnotiz Nr.1) geregelt. Demnach wurde vereinbart, dass der Landkreis für die anstehenden baulichen Investitionen im städtischen Klinikum Finanzmittel zur Verfügung stellt. Im Gegenzug erhält der Landkreis einen Sitz im Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL).
Diese Vereinbarung macht eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) der SKL erforderlich. Die Änderungen, über die mit dem Landkreis Lüneburg Einigung erzielt wurden, sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH zu beschließen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates werden die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH.
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