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Vorlage - VO/10584/23  

 
 
Betreff: Übersicht aktuell bekannter, institutioneller Förderbedarfe in der Lüneburger Kulturszene
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Kenntnisnahme
23.05.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 07.03.2023 gebeten, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung eine Übersicht der der Verwaltung bekannten institutionellen Förderbedarfe vorzulegen.

 

Dem Bereich Kultur sind für 2023/2024 folgende institutionelle Förderbedarfe in der Lüneburger Kulturszene bekannt bzw. folgende Anträge wurden im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2023 bereits berücksichtigt:


Name

rderung im HH 2023

rderzweck 2023

Bedarf r 2024 (ff.)

rderzweck 2024 (ff.)

Arbeitsgemeinschaft

Verkehrsfreunde Lüneburg e. V.

4.000 €

Betrieb der

Museumseisenbahn

wurde noch nicht konkret beziffert

Betrieb der

Museumseisenbahn

Radio ZuSa

4.000 €

Betriebskosten

wurde noch nicht konkret beziffert

Betriebskosten

Kunstverein Lüneburg e. V.

4.700 €

Miet- und Mietnebenkosten

8.300 €

Betriebskosten, Honorare

Halle für Kunst e. V.

10.000 €

Betriebskosten

wurde noch nicht konkret beziffert

Betriebskosten

Kunstschule Ikarus e. V.

15.000 €

Personalkosten

wurde noch nicht konkret beziffert

Personalkosten

Literaturbüro Lüneburg e. V. (Junges Literaturbüro)

8.000 €

 

Personalkosten

Junges

Literaturbüro

8.000 €

Personalkosten Junges

Literaturbüro

Literaturbüro

neburg e.V.

(kalkula-

torisch: 26.700)

 

 

 

 

 

(kalkula-

torisch: jährl. ca. 1.500 €)

Städt. Personal (0,5 VZA/19,5 Std.) r das Literaturbüro im Stellenplan des Bereiches Kultur (kalkulatorische Personalkosten)

sowie

Übernahme allgemeiner Geschäftsausgaben (Portokosten, Papier, Telefon etc.) durch die Hansestadt

Kann noch nicht konkret beziffert werden

(kalkula-

torisch: vgl. 2023)

 

 

(kalkula-

torisch: jährl. ca. 1.500 €)

Städt. Personal (0,5 VZA/19,5 Std.) r das Literaturbüro im Stellenplan des Bereiches Kultur (kalkulatorische Personalkosten)

sowie

Übernahme allgemeiner Geschäftsausgaben (Portokosten, Papier, Telefon etc.) durch die Hansestadt

Literaturbüro

neburg e. V.

(kalkula-

torisch:

10.500 €)

Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für die Bereitstellung von ros (kalkulatorische Miete); unberücksichtigt bleiben hierbei kalkulatorische Mietkosten für weitere Geschäftsräume sowie die Stipendiatenwohnung und die anfallenden Mietnebenkosten r sämtliche genutzten Räume im Heinrich-Heine-Haus

Kann noch nicht konkret beziffert werden

(kalkula-

torisch: vgl. 2023)

Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für die Bereitstellung von Büros (kalkulatorische Miete); unberücksichtigt bleiben hierbei kalkulatorische Mietkosten für weitere Geschäftsräume sowie die Stipendiatenwohnung und die anfallenden  Mietnebenkosten für sämtliche genutzten Räume im Heinrich-Heine-Haus


Name

rderung im HH 2023

rderzweck 2023

Bedarf r 2024 (ff.)

rderzweck 2024 (ff.)

Kulturforum

neburg e. V.

(kalkula-

torisch:

9.000 €)

Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für gemietete Flächen und Gebäude (kalkulatorische Miete) bis 31.12.2025

(kalkula-

torisch: 9.000 €)

Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für gemietete Flächen und Gebäude (kalkulatorische Miete) bis 31.12.2025

Fortbildungszentrum für Neue Musik e. V. (FBZNM)

 

(kalkula-

torisch: 15.900 €)

Städt. Personal (0,31 VZA/12 Std.) r das FBZNM im Stellenplan der Musikschule (kalkulatorische Personal-kosten)

Kann noch nicht konkret beziffert werden

(kalkula-

torisch: vgl. 2023)

Städt. Personal (0,31 VZA/12 Std.) r das FBZNM im Stellenplan der Musikschule (kalkulatorische Personalkosten)

Museumsstiftung Lüneburg

1.140.000 €

Zuschuss der Hansestadt  Lüneburg/ Patronat

wurde noch nicht konkret beziffert

Zuschuss der Hansestadt Lüneburg/ Patronat

nachrichtlich:

Theater Lüneburg

(zuständig: Ausschuss für Wirtschaft, städt. Beteiligungen und Digitalisierung)

1.095.000 €

Zuschuss der

Hansestadt Lüneburg/ Trägerschaft

wurde noch nicht konkret beziffert

Zuschuss der

Hansestadt Lüneburg/ Trägerschaft

NEU:

Kulturforum Lüneburg e. V.

---

---

wurde noch nicht konkret beziffert

Betriebskosten

NEU:

Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e. V.

---

---

wurde noch nicht konkret beziffert

noch nicht benannt

NEU:

Brauereimuseum

---

---

wurde noch nicht konkret beziffert

noch nicht benannt

 

Hinweis: In der Übersicht ist keine projektbezogenen Kulturförderung enthalten.

 

 

Bei der Tabelle handelt es sich um eine aktuelle Übersicht der Verwaltung gegenüber kommunizierter Förderbedarfe. Diese Liste bildet nicht die Gesamtheit der institutionellen Förderbedarfe der Lüneburger Kulturszene ab.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die, bisher für das Jahr 2024 bezifferten, institutionellen Förderbedarfe der aufgeführten Akteure zunächst auch über 2024 hinaus als mittelfristige Förderbedarfe herangezogen werden können.

 

Diese und auch weitere bis zur Haushaltsplanung 2024 neu hinzukommende Förderbedarfe werden in die Haushaltsplanung 2024 in vereinheitlichter Form (z. B. Antragsformular) eingebracht.

Als Grundlage für die Entscheidung des Rates zum weiteren Umgang mit solcherlei Förderbedarfen wird die Verwaltung eine Richtlinie für institutionelle Kulturförderung erarbeiten.

 

 

Die Übersicht der institutionellen Förderbedarfe hat zunächst noch keine Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs und auch keine Klimaauswirkungen.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  346 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:     --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:     ---

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:     ---

 

Anlagen: