Betreff: |
Übersicht aktuell bekannter, institutioneller Förderbedarfe in der Lüneburger Kulturszene |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Mitteilungsvorlage |
Verfasser: | Frau Beer-Kullin |
Federführend: | Bereich 41 - Kultur |
Bearbeiter/-in: | Beer-Kullin, Annette |
Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 07.03.2023 gebeten, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung eine Übersicht der der Verwaltung bekannten institutionellen Förderbedarfe vorzulegen. Dem Bereich Kultur sind für 2023/2024 folgende institutionelle Förderbedarfe in der Lüneburger Kulturszene bekannt bzw. folgende Anträge wurden im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2023 bereits berücksichtigt:
Name | Förderung im HH 2023 | Förderzweck 2023 | Bedarf für 2024 (ff.) | Förderzweck 2024 (ff.) | Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e. V. | 4.000 € | Betrieb der Museumseisenbahn | wurde noch nicht konkret beziffert | Betrieb der Museumseisenbahn | Radio ZuSa | 4.000 € | Betriebskosten | wurde noch nicht konkret beziffert | Betriebskosten | Kunstverein Lüneburg e. V. | 4.700 € | Miet- und Mietnebenkosten | 8.300 € | Betriebskosten, Honorare | Halle für Kunst e. V. | 10.000 € | Betriebskosten | wurde noch nicht konkret beziffert | Betriebskosten | Kunstschule Ikarus e. V. | 15.000 € | Personalkosten | wurde noch nicht konkret beziffert | Personalkosten | Literaturbüro Lüneburg e. V. (Junges Literaturbüro) | 8.000 € | Personalkosten Junges Literaturbüro | 8.000 € | Personalkosten Junges Literaturbüro | Literaturbüro Lüneburg e.V. | (kalkula- torisch: 26.700 €) (kalkula- torisch: jährl. ca. 1.500 €) | Städt. Personal (0,5 VZA/19,5 Std.) für das Literaturbüro im Stellenplan des Bereiches Kultur (kalkulatorische Personalkosten) sowie Übernahme allgemeiner Geschäftsausgaben (Portokosten, Papier, Telefon etc.) durch die Hansestadt | Kann noch nicht konkret beziffert werden (kalkula- torisch: vgl. 2023) (kalkula- torisch: jährl. ca. 1.500 €) | Städt. Personal (0,5 VZA/19,5 Std.) für das Literaturbüro im Stellenplan des Bereiches Kultur (kalkulatorische Personalkosten) sowie Übernahme allgemeiner Geschäftsausgaben (Portokosten, Papier, Telefon etc.) durch die Hansestadt | Literaturbüro Lüneburg e. V. | (kalkula- torisch: 10.500 €) | Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für die Bereitstellung von Büros (kalkulatorische Miete); unberücksichtigt bleiben hierbei kalkulatorische Mietkosten für weitere Geschäftsräume sowie die Stipendiatenwohnung und die anfallenden Mietnebenkosten für sämtliche genutzten Räume im Heinrich-Heine-Haus | Kann noch nicht konkret beziffert werden (kalkula- torisch: vgl. 2023) | Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für die Bereitstellung von Büros (kalkulatorische Miete); unberücksichtigt bleiben hierbei kalkulatorische Mietkosten für weitere Geschäftsräume sowie die Stipendiatenwohnung und die anfallenden Mietnebenkosten für sämtliche genutzten Räume im Heinrich-Heine-Haus |
Name | Förderung im HH 2023 | Förderzweck 2023 | Bedarf für 2024 (ff.) | Förderzweck 2024 (ff.) | Kulturforum Lüneburg e. V. | (kalkula- torisch: 9.000 €) | Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für gemietete Flächen und Gebäude (kalkulatorische Miete) bis 31.12.2025 | (kalkula- torisch: 9.000 €) | Verzicht auf Erhebung eines Mietzinses für gemietete Flächen und Gebäude (kalkulatorische Miete) bis 31.12.2025 | Fortbildungszentrum für Neue Musik e. V. (FBZNM) | (kalkula- torisch: 15.900 €) | Städt. Personal (0,31 VZA/12 Std.) für das FBZNM im Stellenplan der Musikschule (kalkulatorische Personal-kosten) | Kann noch nicht konkret beziffert werden (kalkula- torisch: vgl. 2023) | Städt. Personal (0,31 VZA/12 Std.) für das FBZNM im Stellenplan der Musikschule (kalkulatorische Personalkosten) | Museumsstiftung Lüneburg | 1.140.000 € | Zuschuss der Hansestadt Lüneburg/ Patronat | wurde noch nicht konkret beziffert | Zuschuss der Hansestadt Lüneburg/ Patronat | nachrichtlich: Theater Lüneburg (zuständig: Ausschuss für Wirtschaft, städt. Beteiligungen und Digitalisierung) | 1.095.000 € | Zuschuss der Hansestadt Lüneburg/ Trägerschaft | wurde noch nicht konkret beziffert | Zuschuss der Hansestadt Lüneburg/ Trägerschaft | NEU: Kulturforum Lüneburg e. V. | --- | --- | wurde noch nicht konkret beziffert | Betriebskosten | NEU: „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e. V. | --- | --- | wurde noch nicht konkret beziffert | noch nicht benannt | NEU: Brauereimuseum | --- | --- | wurde noch nicht konkret beziffert | noch nicht benannt |
Hinweis: In der Übersicht ist keine projektbezogenen Kulturförderung enthalten. Bei der Tabelle handelt es sich um eine aktuelle Übersicht der Verwaltung gegenüber kommunizierter Förderbedarfe. Diese Liste bildet nicht die Gesamtheit der institutionellen Förderbedarfe der Lüneburger Kulturszene ab. Die Verwaltung geht davon aus, dass die, bisher für das Jahr 2024 bezifferten, institutionellen Förderbedarfe der aufgeführten Akteure zunächst auch über 2024 hinaus als mittelfristige Förderbedarfe herangezogen werden können. Diese und auch weitere bis zur Haushaltsplanung 2024 neu hinzukommende Förderbedarfe werden in die Haushaltsplanung 2024 in vereinheitlichter Form (z. B. Antragsformular) eingebracht. Als Grundlage für die Entscheidung des Rates zum weiteren Umgang mit solcherlei Förderbedarfen wird die Verwaltung eine Richtlinie für institutionelle Kulturförderung erarbeiten. Die Übersicht der institutionellen Förderbedarfe hat zunächst noch keine Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs und auch keine Klimaauswirkungen.
Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | | | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) □ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 346 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: --- d) Haushaltsrechtlich gesichert: --- Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: --- Anlagen:
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