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Vorlage - VO/10576/23  

 
 
Betreff: Erneute Wahl einer / eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Ausschuss für Mobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hagmaier
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 14.02.2022 wurde Ratsherr Goralczyk von dessen Mitgliedern zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt.

 

Nach den von der CDU-Fraktion mitgeteilten und durch den Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 06.03.2023 beschlossenen Ausschussveränderungen ist Ratsherr Goralczyk künftig nicht mehr Mitglied des Ausschusses für Mobilität.

 

Eine Neuwahl der Stellvertretung des Ausschussvorsitzes ist somit erforderlich.

 

Da die Stellvertretung des Ausschussvorsitzes weder gesetzlich noch in der aktuell geltenden Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 13.07.2022 explizit geregelt ist, wird empfohlen, die bis dato gängige Praxis beizubehalten und den Ausschussvorsitz aus der Mitte der Abgeordneten zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 16,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: --

c)  an Folgekosten: -- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: --

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: --

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- Keine Beschlussempfehlung -