Bürgerinformationssystem
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand) Sachverhalt:
Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2022 (VO/10418/22) wurde die Erstellung und Bearbeitung des NUMP zum Jahreswechsel beauftragt. Hinsichtlich des geplanten Gesamtprozesses und der Leistungsbeschreibung wird auf die Vorlagen VO/9480/21, VO/09991/21 und VO/10189/22 verwiesen.
Die Verwaltung der Hansestadt hat sich in den letzten Monaten gemeinsam mit Vertreter:innen des Landkreises sowie den Auftragnehmer:innen des NUMP und Mobilitätsgutachtens des Landkreises abgestimmt. Auf dieser Ebene konnten sich alle am weiteren Prozess Beteiligten näher kennenlernen, genauere Erwartungen formulieren und das weitere Vorgehen in der Erarbeitung des NUMP vorbereiten.
Festgelegtes Ziel des NUMP ist es, „die Mobilität für alle Menschen und Güter auf allen Verkehrswegen und mit allen Verkehrsmitteln bestmöglich und unter Berücksichtigung des Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Klima zu gewährleisten.“ Als ein wichtiges Element, um die Stadtgesellschaft durch ihre Interessensvertreter:innen kontinuierlich über die Arbeit am NUMP zu informieren und gleichzeitig Eingaben und Anregungen aufnehmen zu können, soll deshalb für die Zeit bis zum Beschluss des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätplan der NUMP-Beirat ins Leben gerufen werden. Der NUMP-Beirat ist ein beratendes Gremium, welches dreimal im Jahr zusammenkommt. Er dient dem Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden und der Qualitätssicherung in der Erstellung des NUMP.
Mitglieder des Mobilitätsbeirats sind neben der Verwaltung wichtige verkehrspolitische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Akteure aus der Hansestadt. Die unten genannten Verbände, Vereine, Initiativen sowie politische Fraktionen bzw. Gruppen oder Parteien können jeweils eine Person in den Beirat entsenden. Aufgrund der hohen Anzahl an beteiligten Bereichen, politischen Vertreter:innen und anderen Stakeholdern wird empfohlen, dass die Vertretung durch eine festgelegte Person übernommen wird. Dies befördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit; selbstverständlich kann die entsandte Person sich aber vertreten lassen, sollte sie verhindert sein.
Im fortlaufenden Prozess sollen alle Stakeholder im Beirat über das Verfahren informiert werden und es bietet sich die Gelegenheit Interessen themenbezogen, in angemessener Tiefe, abfragen zu können. Die Verwaltung schlägt folgende Besetzung des NUMP-Beirates vor:
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Vertrer:innen Verwaltung - Dez. III - FBL 3b - Bereich 32 - Bereich 35 - Bereich 72 - Stabsstelle 01N - Gleichstellungsbeauftragte
- Fachdienst Mobilität (Landkreis)
Vertreter:innen Auftragnehmer - Mobilitätsplanung - Kommunikation
Vertrer:innen aus der Politik - Bündnis90 / Die Grünen - SPD - CDU - Die PARTEI/DIE LINKE - FDP - AfD - dieBasis LV Niedersachsen
Institutionen und sonstigen Akteueren: - Polizeiinspektion Lüneburg - Verkehrswacht - Radentscheid - Klimaentscheid - adfc - VCD - ADAC - FUSS e.V. - Behindertenbeirat - Seniorenbeirat - AStA - Stadtjugendring Lüneburg e.V. - Schulelternrat - IHK - Handwerkskammer - KVG - Lüneburg City Management - Lüneburg Marketing GmbH - Leuphana - Stadtschülerrat - Verein der Lüneburger Gastronomen e. V. Seite 1
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung der Hansestadt demnach auf die oben genannten Fraktionen und Interessenvertreter:innen zugehen und um die Entsendung einer Person für den Beirat bitten. Gleichzeitig wird der Bereich Mobilität, welcher die Erarbeitung des NUMP leitet und in engem Austausch mit den Auftragnehmern stehen wird, einen mittelfristigen Zeitplan für die kommenden Monate erstellen. Bestandteil dieser Planung werden die Auftaktveranstaltung, die ersten Beteiligungsprozesse, die Erarbeitung der Grundlagenanalyse und die erste Zusammenkunft des NUMP-Beirats sein.
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Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 228 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den NUMP Beirat entsprechend der oben dargestellten Zusammensetzung einzuladen.
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