Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Hinweis: Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit den Vorlagen 10622/23 (Behandlung nur im VA), 10657/23 (Behandlung nur im VA) und 10527/23 (Behandlung in VA und Rat).
Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird in der Anlage ein umfangreiches Beschwerdeschreiben vom 24.01.2023 gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Mädge für den Zeitraum vom 20.05.2021 bis 31.10.2021 vorgelegt. Es handelt sich um eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Eine gegen den (ehemaligen) Oberbürgermeister eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Entscheidung vorzulegen aufgrund § 107 Abs.5 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG). Der Rat ist Dienstvorgesetzter des ehemaligen Oberbürgermeisters und folglich für die Entscheidung über eine gegen diese gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das Tätigwerden des Dienstvorgesetzten angeregt werden soll und der Überprüfung des beanstandeten Vorganges zum Ziel hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf ist Ihrer Natur nach eine Petition im Sinne von Artikel 17 Grundgesetz, so dass das Recht zur Beschwerde grundsätzlich geschützt ist. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Entgegennahme der Beschwerde und Beantwortung, nicht jedoch auf Darlegung der Gründe (BVerwG DÖV 1976, 315). Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen eine Verletzung von Dienstpflichten bzw. gegen das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst.
Ist hingegen eine fachliche Überprüfung einer Entscheidung das Ziel, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch eingelegt wurde. Des Weiteren liegen drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Dezernates II vor. Weiterhin sind Beschwerden gegen zwei Geschäftsführer von Gesellschaften anhängig, welche aber in die Zuständigkeit der Gesellschaften, hier: Gesellschafterversammlungen, fallen. Der Beschwerdeführer rügt in seinem Schreiben vom 24.01.2023 folgendes: Nichtwahrnehmung der Führungsverantwortung gegenüber der Geschäftsführung einer Gesellschaft und den vom Beschwerdeführer in seinem Schreiben vom 12.05.2021 angezeigten Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen gegenüber dem Beschwerdeführer. Zugleich wird Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht im Zeitraum vom 20.05.2021 bis 31.10.2021 erhoben.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird eine Dienstpflichtverletzung vonseiten des jeweiligen Amtsträgers gerügt, wie z.B. Pflicht zur Mäßigung, zur unparteiischen Wahrnehmung und Aufgabenerfüllung. Ein persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers liegt u.a. bei Handgreiflichkeiten, diskriminierendem Verhalten, Schikane, beleidigenden Äußerungen oder unhöflichem Auftreten vor. Dem ehemaligen Oberbürgermeister, Herrn Mädge, ist das an ihn adressierte Schreiben vom 12.05.2021 bekannt. In dem fraglichen Zeitraum vom 20.05.2021 bis 21.10.2021 gab es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen dem Beschwerdeführer und dem Oberbürgermeister a.D., Herrn Mädge.
Ein persönliches Fehlverhalten ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Das Dezernat II wurde gebeten, eine fachliche Stellungnahme abzugeben. In der Vergangenheit hat es im Rahmen der Personalangelegenehit umfangreichen Schriftverkehr und diverse Gespräche gegeben. Von einer schriftlichen Darstellung wird daher Abstand genommen. Stattdessen wird zu dem Sachverhalt aus dem Dez.II in der Sitzung mündlich vorgetragen und auf die einzelnen Punkte in dem vorliegenden Schreiben vom 24.01.2023 näher eingegangen.
Es liegt weder ein persönliches Fehlverhalten noch ein fachlich nicht korrekt bearbeiteter Vorgang vor.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300.-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Mädge vom 24.01.2023 mit 3 Anlagen.
Beschlussvorschlag: Die für den Zeitraum vom 20.05.2021 bis 31.10.2021 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Mädge wird als unbegründet zurückgewiesen.
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