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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ einzuleiten.
Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Klinikgebäude an der Straße „Gut Wienebüttel“. Der Geltungsbereich umfasst Flächen zwischen einer vorhandenen Wegefläche im Norden, der Erschließungsstraße „Gut Wienebüttel“ im Osten sowie dem Gebäude Haus Nr. 2, dem Kulturforum und den bestehenden Klinikgebäuden im Süden, sowie dem vorhandenen Wald im Westen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Die Fläche der bisherigen Stellplätze und ein Teil der angrenzenden Grünfläche nördlich der bestehenden Klinikgebäude sollen gemäß Beschluss als Sondergebiet für die Erweiterung der Klinik entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bereits als Sondergebiet Klinik dar. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Februar / März 2016 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Nach mehreren Planungspausen seitens des Vorhabenträgers wurden die Planungen seit dem Sommer 2022 zügig konkretisiert. Inzwischen sind die Planungen für die Klinikerweiterung so weit fortgeschritten, dass das Vorhaben verwaltungsintern vorabgestimmt werden konnte und ein Bauantrag eingereicht ist. Parallel wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan durch das Planungsbüro überarbeitet.
Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag). Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Vertragsentwurf für den abschließenden Durchführungsvertrag wird im weiteren Verfahren dem Verwaltungsausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend mit dem Vorhabenträger geschlossen.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Begründung Anlage 3 Planzeichnung Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 5 Gutachten 5.1 Baugrunduntersuchung 5.2 Entwässerung Bestandslageplan 5.3 Entwässerungskonzept Regenwasser 5.4 Potenzialeinschätzung Fledermäuse 5.5 Regenwasser Berechnungen 5.6 Schalltechnische Untersuchung Anlage 6 Umweltrelevante Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
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