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Vorlage - VO/10518/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  DEZERNAT VI
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ einzuleiten.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Klinikgebäude an der Straße „Gut Wienebüttel“. Der Geltungsbereich umfasst Flächen zwischen einer vorhandenen Wegefläche im Norden, der Erschließungsstraße „Gut Wienebüttel“ im Osten sowie dem Gebäude Haus Nr. 2, dem Kulturforum und den bestehenden Klinikgebäuden im Süden, sowie dem vorhandenen Wald im Westen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die Fläche der bisherigen Stellplätze und ein Teil der angrenzenden Grünfläche nördlich der bestehenden Klinikgebäude sollen gemäß Beschluss als Sondergebiet für die Erweiterung der Klinik entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bereits als Sondergebiet Klinik dar. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Februar / März 2016 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Nach mehreren Planungspausen seitens des Vorhabenträgers wurden die Planungen seit dem Sommer 2022 zügig konkretisiert. Inzwischen sind die Planungen für die Klinikerweiterung so weit fortgeschritten, dass das Vorhaben verwaltungsintern vorabgestimmt werden konnte und ein Bauantrag eingereicht ist. Parallel wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan durch das Planungsbüro überarbeitet.

 

Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag). Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Vertragsentwurf für den abschließenden Durchführungsvertrag wird im weiteren Verfahren dem Verwaltungsausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend mit dem Vorhabenträger geschlossen.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeitr die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

 

Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Die Umwelt- und Klimaschutzrelevanten Auswirkungen wurden bereits im B-Plan-Verfahren erläutert.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Begründung

Anlage 3 Planzeichnung

Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan

Anlage 5 Gutachten

 5.1 Baugrunduntersuchung

 5.2 Entwässerung Bestandslageplan

 5.3 Entwässerungskonzept Regenwasser

 5.4 Potenzialeinschätzung Fledermäuse

 5.5 Regenwasser Berechnungen

 5.6 Schalltechnische Untersuchung

Anlage 6 Umweltrelevante Stellungnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 4 Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan (2552 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5.1 Baugrunduntersuchung 152 (6906 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 5.2 Entwässerung Bestandslageplan 152 (725 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 5.3 Entwässerungskonzept Regenwasser 152 (1484 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 5.4 Potenzialeinschätzung Fledermäuse 152 (427 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 5.5 Regenwasser Berechnungen 152 (164 KB)      
Anlage 11 10 Anlage 5.6 Schalltechnische Untersuchung 152 (9408 KB)      
Anlage 10 11 Anlage 6 Umweltrelevante Stellungnahmen (4695 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.