Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Diese Vorlage dient als zusätzliche Mitteilung und Information zu der Anfrage „Einrichtung von Behindertenparkplätzen Am Ochsenmarkt entlang des Rathauses“ (VO/10086/22) und zu dem Antrag „Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen“ (VO/10245/22).
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Tatbestände für zulässige Privilegierungen im öffentlichen Parkraum abschließend aufgezählt. Hiernach sind folgende Privilegierungen möglich für:
- Menschen mit Schwerbehinderung (vgl. § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO) - Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (vgl. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO) - elektrisch betriebene Fahrzeuge (vgl. § 45 Abs. 1g StVO i.V.m. § 3 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge, gültig bis 31.12.2026) - Carsharingfahrzeugen (vgl. § 45 Abs. 1h i.V.m. §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing)
Weitere Privilegierungen wie zum Beispiel Eltern-Kind-Parkplätze, Senioren-Parkplätze, Frauenparkplätze oder ähnliches sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor, auch wenn für weitergehende Privilegierungen durchaus ein Bedarf gesehen wird. Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Kontrollmechanismen nicht bestehen.
Die Straße Am Markt / Am Ochsenmarkt ist regulär nur über die Bardowicker Straße im zeitraum Montag bis Samstag zwischen 19 und 3 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 3 Uhr anfahrbar. Für Linienverkehr und Taxen ist der Bereich zu jeder Zeit und für Lieferverkehr zwischen 18 und 12 Uhr freigegeben.
Eingeschränkt kann die Straße Am Markt / Am Ochsenmarkt darüber hinaus nur über die Straße Rosenstraße / An den Brodbänken, Koltmannstraße oder Waagestraße angefahren werden. Diese zählen zur Fußgängerzone. Die nur für den Lieferverkehr zwischen 18 und 11 Uhr freigegeben ist.
Durch diese Regelung können angedachte Parkplätze vor dem Rathaus rechtmäßig erst ab 19 Uhr beziehungsweise 13 Uhr angefahren und genutzt werden.
Hintergrund der jetzigen Regelung in der Bardowicker Straße ist die damit einhergehende Verkehrsberuhigung der Innenstadt, in der insbesondere eine hohe Fußgängerdichte gegeben ist und ein besondere Schutzbedürftigkeit dieser Verkehrsteilnehmer besteht.
In der unmittelbaren Nähe des Rathauses stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung, so auf dem Marienplatz und in der Reitenden-Diener-Straße. Weitere in der Nähe befindliche Parkmöglichkeiten gibt es Hinter der Bardowicker Mauer, in der Straße Neue Sülze sowie in den Parkhäusern Q-Park CityParkhaus und Parkhaus Am Rathaus. Die beiden Reichenbachparkplätze, Parkplätze Am Kreidebergsee und das Parkhaus Lünepark beim Kino befinden sich ebenfalls fußläufig mit einer Gehzeit von zirka 10 Minuten entfernt.
Schwerbehinderte welche einen entsprechenden Parkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol nutzen möchten, benötigen einen blauen Parkausweis, den „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“. Anspruchsberechtigt sind nur Menschen mit Schwerbehinderung, welche vom Versorgungsamt die Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) zuerkannt bekommen haben.
Der blaue Schwerbehindertenparkausweis-EU berechtigt diese Personen dann zum
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO) für die Dauer von max. 3 Stunden - Parken in parkscheinpflichtigen Bereichen (VZ 314 StVO) für max. 24 Stunden - Parken in Fußgängerzonen (VZ 242 StVO) innerhalb der ausgewiesen Liefer- und Ladezeiten (in Lüneburg täglich nur zwischen 18 und 11 Uhr) - Parken in Bewohnerparkbereichen für max. 3 Stunden - Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) für max. 24 Stunden - Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol
Zum Erreichen der bislang vorhandenen Schwerbehindertenparkplätze im Bereich der Fußgängerzone (Waagestraße, Bei der der St. Johanniskirche und Kalandstraße) stellt das Bürgeramt aktuell auf Antrag kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigungen aus. Diese werden jedoch nur an Einwohnerinnen und Einwohner aus der Umgebung erteilt, welche die Parkflächen zum Aufsuchen von Ärzten dringend benötigen.
Aktuell befinden sich in direkter Nähe auf dem Parkplatz Marienplatz 6 entsprechende Schwerbehindertenparkplätze, welche kaum ausgelastet sind. Diese sind auch ohne die beschriebene Ausnahmegenehmigung ganztägig anfahrbar (über Bardowicker Straße und Reitende-Diener-Straße), damit gut zu erreichen und es findet kein übermäßiger Verkehr auf diesem statt, welcher Menschen mit Schwerbehinderung beim Ein- und Aussteigen behindern könnte. Im Falle einer perspektivischen Umnutzung des Marienplatzes müsste ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden.
Alternativ wäre denkbar, weitere Schwerbehindertenparkplätze im Bereich der Reitenden-Diener-Straße oder Neuen Sülze zu schaffen, welche ebenfalls gut und ohne Probleme zu erreichen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 65 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Übersicht Parkplätze für Schwerbehinderte in der Hansestadt Lüneburg
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||