Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NkomVG.
I. Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH
Als ständige Vertreterin für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Frau Gabriele Lukoschek gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Frau Gabriele Lukoschek aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Rainer Müller als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
II. Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
Als ständige Vertreterin für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Frau Gabriele Lukoschek gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Frau Gabriele Lukoschek aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Jens Sporleder als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
III. Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH
Als ständige Vertreterin für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Frau Gabriele Lukoschek gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Frau Gabriele Lukoschek aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Stefanie Kibscholl als neue Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen in die genannten Aufsichtsräte.
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