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Vorlage - VO/10453/23  

 
 
Betreff: Festlegung eines Untersuchungsbereiches für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.03.2023 
Abgesagt: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Um die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien schnell und umfassend zu erhöhen (auf 40 bis 45 Prozent des Strombedarfs im Jahr 2025), fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Gesetzesänderungen u.a. die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist die Erzeugung von Solarstrom in wesentlich größeren Mengen als bisher in allen Regionen, um die Ablösung klimaschädlicher Energieträger zu ermöglichen, die regionale Erzeugung von erneuerbarer Energie zu erhöhen und so einen nachhaltigen Beitrag zur Daseinsvorsorge zu leisten.

 

PV-Freiflächenanlagen sollen durch das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders gefördert werden auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Haupt-Bahnstrecken, auf bereits planfestgestellten Flächen und auf Acker- und Grünland in landwirtschaftlich sogenannten „benachteiligten Gebieten“ (i. S. d. § 37 c Abs. 2 EEG 2023 i. V. § 3 Nr. 7 in NI, dazu gehört seit EEG 2023 das gesamte Stadtgebiet Lüneburgs).

Zudem sollen durch die Kommunen weitere geeignete Standorte bestimmt werden, für die Bauleitplanungen erforderlich sind.

 

Auf Flächen, die sich nicht innerhalb eines 200- m-Streifens entlang Autobahnen und Haupteisenbahnstrecken befinden und nicht bereits versiegelt oder Konversionsflächen sind, ist für den Aufbau einer Freiflächen-PV-Anlage die Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

 

Um im Stadtgebiet Lüneburgs grundsätzlich geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu identifizieren, wurde ein Standortauswahlverfahren nach einem umfassenden Kriterienkatalog durchgeführt.

 

 

Harte Kriterien, die zum Ausscheiden von Flächen führen sind z.B.:

  • Siedlungs-, Wald-, und Wasserflächen etc.
  • r Natur und Landschaft bedeutende Flächen
  • Standorte, für die derzeit eine Baugebietsentwicklung vorangetrieben wird (Bilmer Berg II)
  • Gute landwirtschaftliche Böden (ab Ackerzahl 30)

 

Weiche Abwägungskriterien (nähere Prüfung) sind z.B.:

  • Raumordnerische Flächen z.B. mit Landwirtschafts-Vorbehalt
  • Flächen mit besonderen Zielen der Landschaftsplanung
  • Wichtige Kaltluftleitbahnen

 

Im Ergebnis sind zahlreiche Flächen im Außenbereich geeignet, die sich häufig im Privateigentum befinden. Die geeigneten Flächen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Neben einzelnen kleineren geeigneten Flächen sind im Bereich nördlich des Gutes Wienebüttel einige größere, zusammenhängende Ackerflächen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Für diese sollen bevorzugt durch die Hansestadt die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Aufbau von PV-Freiflächenanlagen hergestellt werden. In diesem Zusammenhang können auch Flächen für eine parallele Landwirtschaftsnutzung (Agri-PV) vorgesehen werden. In der Sitzung wird dieser Untersuchungsbereich vorgestellt.

 

Vor Einleitung der Bauleitplanverfahren für den Bereich nördlich Gut Wienebüttel sind hier die derzeit noch offenen Fragen und Rahmenbedingungen (Größe und Art der Anlage, Wirtschaftlichkeit, zu versorgende Haushalte, angestrebte Leistung, angestrebtes Betreibermodell) sowie die einschränkenden Faktoren und Nutzungskonflikte, wie Denkmalschutz, Landschaftsbild, Sport, Klima, Verkehr, Freileitungen etc. zu ermitteln.

Danach ist die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorgesehen: Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Solarpark.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Schaffung einer Grundlage zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Nachhaltiger Beitrag zur Daseinsvorsorge

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Erhöhung einer regionalen Erzeugung von erneuerbaren Energien

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

s.o.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (1432 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

  • Die geeigneten städtischen Flächen im Stadtgebiet und die angefragten privaten Flächen, die geeignet sind, werden hinsichtlich der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen näher geprüft.
  • Im dargestellten Untersuchungsbereich nördlich von Gut Wienebüttel für den Solarpark Schwarzer Berg wird die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorbereitet.