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Sachverhalt: Die Theater Lüneburg GmbH ist ein öffentliches Unternehmen, welches auf Zuwendungen angewiesen ist. Der Landkreis Lüneburg hält 74,9 % und die Hansestadt Lüneburg 25,1 % der Anteile. Der Zuschussbetrag von Landkreis und Hansestadt beläuft sich in der Spielzeit 2022/2023 auf zusammen rund 3,9 Mio. €. Gemäß Zielvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2023 bezuschusst das Land Niedersachsen das Theater mit einem Festbetrag in Höhe von rund 3,8 Mio. € jährlich.
Die aktuelle mittelfristige Finanzplanung der Theater Lüneburg GmbH für die Geschäftsjahre 2023/2024 bis 2026/2027 prognostiziert einen jährlichen Fehlbetrag zwischen 995 T€ im laufenden Geschäftsjahr 2022/2023 und rund 2 Mio. € in 2026/2027. Sofern diese erwarteten Ergebnisse tatsächlich eintreten sollten, würde das Eigenkapital im Laufe der Spielzeit 2023/2024 aufgezehrt werden.
Um einer möglichen bilanziellen Überschuldung entgegenzuwirken und eine Handlungsgrundlage der Geschäftsführung der Theater Lüneburg GmbH zum Abschluss von Verträgen für die kommende Spielzeit 2023/2024 zu schaffen, sehen es die beiden Gesellschafter der Theater Lüneburg GmbH als notwendig an, dass eine allgemeine Darlehenszusage mit Rangrücktritt zur Sicherung des bilanziellen Eigenkapitals gegeben wird. Diese Zusage sieht im Falle einer drohenden bilanziellen Überschuldung der Theater Lüneburg GmbH vor, dass die Gesellschafter jeweils ein Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 975 T€ seitens des Landkreises Lüneburg und in Höhe von bis zu 325 T€ seitens der Hansestadt Lüneburg gewähren. Insgesamt wäre die Theater Lüneburg GmbH dann mit einer eigenkapitalersetzenden Sicherheit in Höhe von bis zu 1,3 Mio. € abgesichert.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes sollte die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg bevollmächtigt werden, die Patronatserklärung zu unterzeichnen und bei Eintreten einer bilanziellen Überschuldung der Theater Lüneburg GmbH in den Jahren 2023 und 2024 ein Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 325 T€ zu gewähren.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abstimmung und ausschließlich im Einklang mit dem Landkreis Lüneburg.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: bis 325.000,00 € c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja - vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan 2023 und dessen Genehmigung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 26100102 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1 - Patronatserklärung Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt, die anliegende Patronatserklärung zugunsten der Theater Lüneburg GmbH zu unterzeichnen und gegebenenfalls ein Darlehen mit Rangrücktritt für die Gesellschaft in Höhe von bis zu 325.000 € zu gewähren.
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