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Sachverhalt: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.07.2022 wurde der Ausschuss über die umfangreiche Neuerung durch das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und den sich daraus ergebenen Herausforderungen mündlich informiert. Ausführlich wurden die folgenden Regelschwerpunkte des KJSG vorgestellt:
▪ Besserer Kinder– und Jugendschutz ▪ Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen ▪ Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung ▪ Mehr Prävention vor Ort ▪ Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Die Änderungen verlangen eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe, um Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung leisten zu können. Bei der konzeptionellen Planung wurde das Jugendamt fachlich durch einen externen Organisationsberater begleitet. Sämtliche Prozesse wurden beschrieben und eine Personalbemessung liegt vor. Der Berater des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) Herr Fink wird den Prozess und dessen Ergebnisse in der Sitzung vorstellen und Fragen beantworten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1,5 VZÄ S 14, Stellenplanantrag für 2023 wurde gestellt. Im Stellenplan 2022 sind bereits 2 VZÄ S 12 eingeplant jedoch noch unbesetzt ( 520.203 und 520.204) eine Anhebung der Bewertung auf S 14 ist vorzunehmen. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Refinanzierung durch den Landkreis als zuständiger Träger der EHG nach SGB IX, Anpassung des lfd. Finanzvertrages notwendig, Verhandlungen laufen bereits.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung der Eingliederunghilfe im Kinder und Jugendbereich umzusetzen. Das Ergebnis der Personalbemessung des Instituts INSO findet Anwendung.
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