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Vorlage - VO/10313/22  

 
 
Betreff: Haushaltsplanentwurf 2023 für den Bereich 31 - Umwelt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Allerheiligen
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Entscheidung
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplanentwurf 2023 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen.

 

Der Teilhaushalt 31000 des Bereiches Umwelt ist unterteilt in einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzhaushalt (sh. Anlage 1).

 

Der Teilergebnisplan 31000 gliedert sich auf in folgende Produkte:

 

Nr.

Produkt

Entwurf Seite

122001

Umweltbehördliche Ordnungsangelegenheiten

98-102

511004

Beurteilung von Verkehrslärm und Luftreinhaltung

329-330

521002

Aufgaben nach der Betriebssicherheitsverordnung

339-340

537001

Abfallwirtschaft

355-357

538001

Abwasserbeseitigung im eigenen Wirkungskreis

358-360

552001

Gewässerunterhaltung

381-382

561001

Klimaschutz/Energie/Umweltinformationen

393-394

 

Er ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

Im Teilfinanzplan sind keine Investitionen geplant. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 

 Produkt / Kostenträger: 561001/56100102

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt Bereich Umwelt

Anlage 2: Produkte gesamt Bereich Umwelt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt Bereich Umwelt (216 KB)      
Anlage 2 2 Produkte gesamt Bereich Umwelt (1482 KB)      
Anlage 3 3 Freiwillige Leistungen HHPl 2023_Stand 03.11.2022__UmwA (226 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2023 des Bereiches Umwelt mit dem Teilergebnisplan 31000 und dem Teilfinanzplan 31000 zur Kenntnis und empfiehlt für die weiteren Gremienberatungen den entsprechenden Mittelansatz.