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Sachverhalt: Die aktuelle Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg stammt aus dem Jahr 2009. Seit der letzten Überarbeitung haben sich sowohl rechtliche Grundlagen, wie das Kommunalverfassungegesetz, als auch die Bedürfnisse der Nutzer und daraus resultierende Anforderungen an Grabarten geändert. Als Beispiel sind Baumgräber zu benennen, die bisher nicht in der Satzung enthalten sind und die seit 2018 mit steigender Nachfrage vergeben werden.
Die Friedhofsgebührensatzung wurde zuletzt 2018 angepasst. Dabei wurden die Gebühren um durchschnittlich 10% angehoben. Aufgrund der Aktualisierung der Friedhofssatzung ist auch eine Überarbeitung der dazugehörigen Friedfofsgebührensatzung unumgänglich.
Im Ausschuss für Umwelt, Vebraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 02.06.2021 wurde die Verwaltung mit Vorlage VO/9268/20 beauftragt, die Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg zu überarbeiten und notwendige Anforderungen an Grabgestaltungen für alle Friedhöfe einheitlich und präziser in die Satzung aufzunehmen.
Die Verwaltung hat die Friedhofssatzung der Lüneburger Friedhöfe auf Basis der Musterfriedhofssatzung des Deutschen Städtetages aus 2019 umfassend überarbeitet und im Arbeitskreis Friedhöfe zur Diskussion gestellt. Der Arbeitskreis Friedhöfe hat sich im Jahr 2018 formiert und besteht aus Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetrieben, Kirchenvertretungen, dem Ambulanten Hospizdienst Lüneburg sowie Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
Die vorliegende Friedhofssatzung wurde desweiteren durch das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg geprüft.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
X Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 15.200 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Friedhofssatzung Anlage 2: Friedhofsgebührensatz
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung entsprechend der Anlagen. Sie werden ortsüblich bekannt gemacht. Die Friedhofssatzung vom 26.11.2009, Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.1975 in der aktuellen Fassung vom 25.04.2018 sowie die Grabfeldrichlinie für den Waldfriedhof vom 21.04.1983 in aktueller Fassung vom 07.07.2011 (seit 20.12.2018 ausgesetzt) werden aufgehoben. |
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