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Vorlage - VO/10271/22  

 
 
Betreff: Friedhofssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hans Hockemeyer
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zurückgestellt   
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
06.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung zurückgestellt   
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg stammt aus dem Jahr 2009. Seit der letzten Überarbeitung haben sich sowohl rechtliche Grundlagen, wie das Kommunalverfassungegesetz, als auch die Bedürfnisse der Nutzer und daraus resultierende Anforderungen an Grabarten geändert. Als Beispiel sind Baumgräber zu benennen, die bisher nicht in der Satzung enthalten sind und die seit 2018 mit steigender Nachfrage vergeben werden.

 

Die Friedhofsgebührensatzung wurde zuletzt 2018 angepasst. Dabei wurden die Gebühren um durchschnittlich 10% angehoben. Aufgrund der Aktualisierung der Friedhofssatzung ist auch eine Überarbeitung der dazugehörigen Friedfofsgebührensatzung unumgänglich.

 

Im Ausschuss für Umwelt, Vebraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 02.06.2021 wurde die Verwaltung mit Vorlage VO/9268/20 beauftragt, die Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg zu überarbeiten und notwendige Anforderungen an Grabgestaltungen für alle Friedhöfe einheitlich und präziser in die Satzung aufzunehmen.

 

Die Verwaltung hat die Friedhofssatzung der Lüneburger Friedhöfe auf Basis der Musterfriedhofssatzung des Deutschen Städtetages aus 2019 umfassend überarbeitet und im Arbeitskreis Friedhöfe zur Diskussion gestellt. Der Arbeitskreis Friedhöfe hat sich im Jahr 2018 formiert und besteht aus Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetrieben, Kirchenvertretungen, dem Ambulanten Hospizdienst Lüneburg sowie Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.

 

Die vorliegende Friedhofssatzung wurde desweiteren durch das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg geprüft.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Aktive Friedhöfe können als wichtige Grünflächen in Abhängigkeit ihrer Ausstattung ein hohes klimapositives Po-tential aufweisen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Friedhöfe nehmen auf Grund ihres Grünanteils wichtige Umwelt- und Naturschutzfunktionen im Interesse der Allgemeinheit wahr. Die Friedhöfe erfüllen außerdem kulturhistorische und soziale Funktionen sowie Erholungs- und Wirtschaftsfunktionen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Die Friedhofssatzung gibt vor:
Für Urnen und Särge dürfen keine Materialien aus illegalen Bedingungen (Kinderarbeit, Raubbau, Krieg, Urwald, etc.) verwendet werden.

Natursteine dürfen nur verwendet werden, wenn:
glaubhaft gemacht wird, dass sie in einem Staat oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden, in dem das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291, Bekanntmachung vom 28. Juni 2002, BGBl. II S. 2352) eingehalten wird

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

X Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  76 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.  15.200 €

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlage 1: Friedhofssatzung

Anlage 2: Friedhofsgebührensatz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofssatzung HLG 2023 - 14.12.2022 - final f. Beschluss (449 KB)      
Anlage 2 2 Friedhofsgebührensatzung HLG 2023 - 14.12.2022 - Final f. Beschluss (294 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung entsprechend der Anlagen. Sie werden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Friedhofssatzung vom 26.11.2009, Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.1975 in der aktuellen Fassung vom 25.04.2018 sowie die Grabfeldrichlinie für den Waldfriedhof vom 21.04.1983 in aktueller Fassung vom 07.07.2011 (seit 20.12.2018 ausgesetzt) werden aufgehoben.