Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Bereits seit dem 01.01.2004 besteht eine Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung zwischen der Pädagogischen Initiative e.V. (Päd-In) und der Hansestadt Lüneburg mit dem Ziel des Betreibens eines Stadtteiltreffs "SalinO" als Serviceeinrichtung im sozialen Bereich für Einwohnerinnen und Einwohner vornehmlich aus den Stadtteilen Mittelfeld, Weststadt, Hinter der Saline, Am Weißen Turm, Altstadt und Rotes Feld. Die ursprüngliche Kooperationsvereinbarung sah als weitere Partner den Träger Albatros e.V. sowie die Kirchengemeinde St. Michaelis vor. Beide Partner sind zwischenzeitlich im Einvernehmen mit der der Hansestadt aus der Kooperation im SalinO ausgestiegen. Es besteht jedoch bei einigen Angeboten nach wie vor eine gute Zusammenarbeit.
In den letzten Jahren wurden Konzeption und Angebote im Stadtteiltreff SalinO fortwährend weiterentwickelt. Das SalinO ist heute ein ganztägig geöffneter Familientreffpunkt mit verschiedenen Gruppen- und Beratungsangeboten sowie Angeboten der Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Stadtteiltreff hat mit diesem Profil ein Alleinstellungsmerkmal in der Hansestadt Lüneburg. Hinsichtlich weiterer Zielgruppen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersladen am Weißen Turm. Hauptanliegen der stadtteilorientierten Arbeit im SalinO ist es, im Rahmen des Kinder-und Jugendstärkungsgesetztes (KJSG) die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) zu stärken und auszubauen. Ziel dieses präventiven Angebotes ist die Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie die Stärkung der Erziehungsfähigkeit und des Selbsthilfepotentials durch Bildungs-, Beratungs- und auch Erholungsangebote für Eltern und Kinder. Gute und sinnvolle Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie in dem Quartier sind Investitionen in die Zukunft und sparen die Kosten für spätere, in aller Regel teurere Hilfen der Jugendhilfe oder auch des Gesundheitswesens. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Beratungspflichten noch erweitert. Im letzten JHA wurde diese Thematik ausführlich dargestellt.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird die Arbeit vor Ort und das geplante Jahresprogramm 2023 ausführlich von einer Mitarbeiterin der PädIn und der Hansestadt Lüneburg vorgestellt.
Eine Anpassung der bestehenden Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung mit PädIn ist aufgrund des Ausscheidens der weiteren Kooperationspartner erforderlich. Angebote, die bisher von dem Träger Albatros e.V. sowie die Kirchengemeinde St. Michaelis vorgehalten wurden, werden nun ausschliesslich von PädIn angeboten. Um den daraus gestiegenen Personalbedarf bedienen zu können, benötigt der Täger eine finanzielle Planungssicherheit. Zudem wird angestrebt eine neue Regelung zur Finanzierung zu finden. Nach § 2 Abs. 4 der bestehenden Vereinbarung stellt … die Hansestadt ein jährliches Stadtteilbudget im Rahmen der Haushaltsmittel und unter finanzieller Abstimmung mit anderen Stadtteilprojekten zu Verfügung. Das Budget wird in Absprache mit der Hansestadt und den Trägern gemeinsam verwaltet. Die Kooperationspartner bemühen sich um die Anwerbung von Drittmitteln. Entsprechend wurden in der Vergangenheit zur Finanzierung der Angebote jährliche Absprachen getroffen. Diese Regelung erschwert es dem Träger jedoch in Zeiten des Fachkräftemangels erheblich, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen für ein kontinuierliches Angebot vor Ort zu binden. Aus diesem Grund streben Verwaltung und Träger gemeinsam an, eine andere längerfristige Regelung zu finden und vertraglich zu regeln, um die Qualität der Angebote und die Kooperation weiter zu stärken. PädIn hat nunmehr die Kalkulation der Personalkosten für das Jahr 2023 vorgelegt. Demnach fallen Personalkosten für insgesamt ca. 1,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Stellen (Sozialpädagogin/ Leitung, Erzieherin, Sozialassistenz) in Höhe von 117.400€ jährlich an. Die Sachkosten belaufen sich auf weitere 4.000 €. Bislang wurden die Angebote im SalinO sowohl aus Eigenmitteln der Hansestadt für Stadtteilarbeit und präventive Familienförderung, aus Mitteln für den §16 SGB VIII (welche per Finanzvertragsregelung vom Landkreis erstattet werden), aus Fördermitteln des Landes Niedersachsen und über Spenden finanziert. Verbindliche Mittel zur Gegenfinanzierung ergeben sich derzeit in Höhe von ca. 78.000 €. Haushaltsrechtlich ergibt sich somit ein Dezifit von voraussichtlich 43.400€ im Jahr 2023. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass nach Berücksichtigung der jährlich eingehenden Spenden und der Fördermittel des Landes Niedersachsen, sich jedoch eine überschlägige Finanzierungslücke für 2023 in Höhe von ca. 25.000€ ergibt. Die Mehrkosten ggü. den Vorjahren sind auf Tariferhöhungen, Neu-Eingruppierungen von Mitarbeiterinnen, (geringe) Arbeitszeiterhöhungen und gestiegene Verwaltungskosten zurückzuführen. Vor dem Hintergrund des besonderen Profils des SalinOs, der gewachsenen Kooperation und der Bedeutung der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien insbesondere für die Bewohnerschaft am Weißen Turm schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Bezuschussung und der Kooperationsvereinbarung mit PädIn e.V. vor.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ca. 121.400€ p.a. ab 2023
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x (ca. 78.000€; Stadtteilarbeit Salino; FiZ; §16) Nein x (ca. 43.400€; Landesfördermittel; Spenden; zusätzliche Eigenmittel) Teilhaushalt / Kostenstelle und Produkt / Kostenträger: Stadtteilarbeit Salino 4318103/51060/31560102 FiZ (Familie im Zentrum) 4318190/55012/31560103 §16 4332301/55055/36320102 Förderprogramm Familienförderung 4431180/57040/36750102
Haushaltsjahr: 2023ff
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt eine überarbeitete Zuschuss- und Kooperationsvereinbarung mit PädIn e.V. zur Zusammenarbeit im SalinO zu treffen und entsprechende Haushaltmittel bereitzustellen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||