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Vorlage - VO/10208/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr" - Sachstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
12.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Kenntnisnahme
26.09.2022 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachverhalt:

 

Im November 2015 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die 80. FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 166 für einen größeren Geltungsbereich gefasst.

 

Während der Anlieger-Beteiligung bat ein Grundeigentümer (Landwirt) darum, seine Flächen nicht zu überplanen.

Im Juli 2021 wurden daraufhin erneute Aufstellungsbeschlüsse für verkleinerte Geltungsbereiche und erneute Beschlüsse für die frühzeitige Beteiligung gefasst.

 

Zwischenzeitig wurde mit einem Schallgutachten untersucht, ob auf der Fläche eine Wohnbebauung ermöglicht werden kann. Ergebnis ist, dass die Fläche auf Grund der erheblichen Lärmvorbelastungen (Haupt-Bahntrasse, Autobahn A 39, Hamburger Straße) für eine Wohnbebauung ungeeignet ist. Daher soll auf der Fläche, wie ursprünglich vorgesehen, eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden.

 

Die Lage der Planstraße wurde gegenüber der Planung vom Juli 2021 optimiert, um eine größere zusammenhängende Gewerbefläche direkt an der Gebietszufahrt nutzen zu können.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wird hiermit über das anstehende frühzeitige Beteiligungsverfahren und die Änderung des Planstraßenverlaufs in Kenntnis gesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

- Bauen an sich verursacht THG-Emissionen

- Der Betrieb der Gebäude und Infrastruktur erzeugt ebenfalls THG-Emissionen.

+ Festsetzungen zur Begrünung von Dachflächen sind möglich.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Vorhandene Infrastruktur wird teilweise genutzt.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+/-

Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind möglich.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+/-

Keine Auswirkungen erkennbar.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzungen werden vorauss. auch die Errichtung gesundheitlicher Einrichtungen ermöglichen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+/-

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert soziale Stabilisierung.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Durch die geplante Gewerbeansiedelung und die Schaffung von Arbeitsplätzen wird vor Ort Wirtschafts-Wachstum generiert.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Planung dient der Deckung des örtlichen Bedarfes an Gewerbeflächen und Arbeitsplätzen.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (310 KB)