Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2021 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2021 wie folgt ab:
Hierzu wird seitens der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 31.451,37 € den Gewinnrücklagen zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 10% (3.145,00 €) einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO zuzuführen sowie den Geschäftsführer, Herrn Ekkhard Meyer, für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.
Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 3: Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2021, den Jahresüberschusses i.H.v. 31.451,37 € der Gewinnrücklage zuzuführen, steuerrechtlich sollen 10% des Jahresüberschusses (3.145,00 €) in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO zugeführt werden sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 zu stimmen.
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