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Sachverhalt:
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH am 03.08.2022 wurde u.a. der Jahresabschluss 2021 behandelt.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2021 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2021 wie folgt ab:
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich von dem Jahresüberschuss 84.400,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 760.255,30 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Des Weiteren empfiehlt der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 3: Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2021, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 84.400,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 760.255,30 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zu stimmen.
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