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Vorlage - VO/10181/22  

 
 
Betreff: Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2021 Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Marbach
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Marbach, Steffi   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
24.08.2022 
ABGESAGT: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 11.07.2022 wurde der Jahresabschluss 2021 behandelt.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3).

 

Danach schließt der Jahresabschluss 2021 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme: 131.342.464,35

Jahresüberschuss: 3.669.774,26

Gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage: 0,00 €

Bilanzgewinn: 3.669.774,26

 

Um die Eigenkapitalquote zu stärken und eine Liquiditätsverbesserung zu erzielen, soll die Gewinnausschüttung in diesem Jahr 500 T€ betragen.

 

Eine Einstellung in die gesellschaftsvertragliche Rücklage ist mit dem Jahresabschluss 2021 nicht mehr notwendig, da die Mindesthöhe von 50% des Stammkapitals gem. § 19 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag erfüllt ist.

 

Diese Umsetzung wird der Gesellschafterversammlung durch den Aufsichtsrat empfohlen. Im Rahmen des implementierten Tax Compliance Management Systems wurde festgelegt, dass die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zum 30.11.2022 erfolgt, da die Zahlung ohne weitere Festlegung unmittelbar nach dem Gesellschafterversammlungsbeschluss fällig werden würde. Insgesamt wird empfohlen den Jahresabschluss 2021 festzustellen, 3.100.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen, zum 30.11.2022 eine Dividende von 500 T€ auszuschütten und den Restbetrag von 69.774,26 € in die anderen Rücklagen einzustellen.

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:    keine

c)  an Folgekosten:   keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:   keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LüWoBau_Bilanz 31.12.2021 (789 KB)      
Anlage 2 2 LüWoBau_GuV 31.12.2021 (671 KB)      
Anlage 3 3 LüWoBau_Lage 31.12.2021 (2729 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen, 3.100.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen, zum 30.11.2022 eine Dividende von 500.000,00 € auszuschütten und 69.774,26 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Darüber hinaus ist der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.