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Vorlage - VO/10176/22  

 
 
Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg für die Ratswahlperiode 2021 bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bach
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen zu treffen sind, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind.

 

Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endete mit Ablauf der allgemeinen Wahlperiode.

 

Der neu gebildete Rat hat sich daher in seiner ersten Sitzung am 25.11.2021 eine Geschäftsordnung gegeben, indem er übergangsweise die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung beschlossen hat. Der Rat war sich jedoch einig, die bisher geltende Geschäftsordnung von 2016 umfangreich überarbeiten und ändern zu wollen, um in der Vergangenheit aufgetretene praktische Herausforderungen in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen und Unklarheiten in der Geschäftsordnung von 2016 zu korrigieren.

 

Mittlerweile wurde die Geschäftsordnung im Rahmen der Tätigkeit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die am 17.01.2022, 16.03.2022, 04.05.2022 und zuletzt am 16.06.2022 getagt hat, umfangreich neu gefasst und inhaltlich überarbeitet. Alle Fraktionen, die Gruppe sowie fraktionslose Ratsmitglieder hatten die Gelegenheit zur Mitwirkung.

 

 

Der so erarbeitete Entwurf der Geschäftsordnung (s. Anlage) orientiert sich nun an der Muster-Geschäftsordnung des Niedersächsischen Städtetages (NST), berücksichtigte aber auch Spezifika der bisherigen Geschäftsordnung.

 

Die wichtigsten Änderungen sind, kurz zusammengefasst, folgende:

 

1. Aufbau des Sitzungsverlaufes

 

Eine der wesentlichsten Änderungen ist die Änderung der Reihenfolge des Sitzungsverlaufes. In § 8 „Tagesordnungspunkte" der bisherigen Geschäftsordnung 2016 (nachfolgend GO 2016) werden die politischen Anträge und Anfragen vor den Vorlagen der Verwaltung behandelt. In der jetzt überarbeiteten und neu gefassten Geschäftsordnung 2022 (nachfolgend GO 2022) ist nach der Diskussion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe eine Änderung vorgesehen. Gemäß § 4 „Sitzungsverlauf" GO 2022 wird — wie es auch in der Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städtetages geregelt ist — die Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Verhandlungsgegenstände („Vorlagen der Verwaltung") vor den schriftlichen Anträgen und Anfragen behandelt.

 

2. Sitzungsdauer

 

Die GO 2022 sieht eine Sitzungsdauer von 4 Stunden vor, ohne die einzelnen Tagesordnungspunkte zeitlich zu regeln. Die Sitzungsdauer ist mit 4 Stunden nun verlängert worden, allerdings zählt nun zweifelsfrei bzw. abweichend von der bisherigen Praxis die Einwohnerfragestunde in die Sitzungsdauer von insgesamt 4 Stunden hinein. Zudem sind die ersten 3 1/2 Stunden für den öffentlichen Teil vorgesehen. Der nichtöffentliche Teil sollte 30 Minuten nicht überschreiten.

Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Regelungen der GO 2016 an vielen Stellen nicht schlüssig erschienen bzw. sich widersprachen. 

3. Redezeiten

Zudem wurde die Redeordnung des § 15 GO 2016 mit § 10 GO 2022 überarbeitet. Die Redezeiten wurden insgesamt verkürzt, um so die Sitzungsdauer auch einhalten zu können. Statt – wie bisher – die allgemeine Redezeit für Zusammenschlüsse einer gewissen Mitgliederzahl auf Minuten zu begrenzen (§ 15 Abs. 6 GO 2016), ist nun gemäß § 10 Abs. 5 GO 2022 eine Sockelredezeit von 5 Minuten plus 30 Sekunden pro Fraktions- oder Gruppenmitglied vorgesehen. Jedem Antragstellenden bzw. jeder antragstellenden Fraktion stehen weitere 2 Minuten Redezeit für die Begründung eines Antrages zu.

4. Ausschussverweisung

Im Falle eines Geschäftsordnungsantrages auf Verweisung eines Antrages in einen Ausschuss findet künftig eine Gleichstellung mit sonstigen Geschäftsordnungsanträgen hinsichtlich der Redeordnung statt. Das heißt, dass nach der Antragsbegründung und den diesbezüglichen Stellungnahmen die Abstimmung über die Verweisung erfolgt, eine anschließende Aussprache aber nicht mehr stattfindet.

Ein diesbezüglicher Konsens konnte in der interfraktionellen Arbeitsgruppe nicht hergestellt werden. Dies betrifft neben der grundsätzlichen Verfahrensweise – keine Aussprache nach der Verweisung – auch die Redezeit für die Antragsbegründung und die anschließenden Stellungnahmen. Die im beigefügten Entwurf vorgesehene Redezeit sieht auf Grundlage der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 04.05.2022 eine Redezeit von 2 Minuten je Rednerin bzw. Redner vor. Ein Kompromissvorschlag in der Sitzung vom 16.06.2022 sah hingegen 3 Minuten je Rednerin bzw. Redner vor.

Zudem wurde in § 8 eine Klarstellung aufgenommen, wie der weitere Gremienlauf nach einer Verweisung in einen Ausschuss ist.

5. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wird nicht mehr zu Beginn der Ratssitzung durchgeführt wie bisher in GO 2016 (§ 7 Abs. 1 GO 2016), sondern gemäß § 4 GO 2022 vielmehr erst im Sitzungsverlauf unter Punkt f.).

Weiterhin ist vorgesehen. dass die Einwohnerfragestunde nach 30 Minuten beendet wird. Fragen, die in diesen 30 Minuten nicht beantwortet werden können, sollen verlesen und schriftlich beantwortet werden. Auf Antrag kann der Zeitrahmen für die Beantwortung von Einwohnerfragen mit einfacher Mehrheit verlängert werden (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 GO 2022).

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 121 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der GO 2022 für die Ratsperiode 2021-2026 (322 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführte neu gefasste Geschäftsordnung.