Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10175/22  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Errichtung eines Holzmodulbaus an der Grundschule Häcklingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht/ Herr Mehl
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:Bereich 81 - Hochbau & Technik
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Bereich 55 - Schulen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die verlässliche Grundschule Häcklingen liegt im Süden der Hansestadt im Stadtteil Häcklingen. Der Schulbezirk der Schule erstreckt sich über die Ortschaften Häcklingen, Rettmer sowie inzwischen auch über Teile von Oedeme.

 

Die Schule ist als 3-zügige Schule konzipiert und seit Februar 2019 offene Ganztagsschule. 

 

Da die Grundschule von 2016-2018 nur 2-zügige Einschulungsjahrgänge hatte, wurde durch eine Schulbezirksänderung zum Jahr 2019 der Schulbezirk für die Schule erweitert.

Der Vorschlag der Verwaltung zur Bezirksänderung sah damals nur einen Teil des Baugebiets Rosenkamp für die Schule vor, entschieden wurde dann jedoch, den gesamten Rosenkamp 1 und 2 der Grundschule Häcklingen zuzuordnen.

Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht wurde diese Entscheidung kritisch gesehen, da die Schülerzahlen der Grundschule Häcklingen sofort anstiegen und zu hoch für eine 3-Zügigkeit wurden.

 

Es kam in den Folgejahren trotzdem nicht zu einer Überlastung der Schule, da aus dem Gebiet viele Kinder auch die benachbarte Montessorischule besuchten oder sich als Geschwisterkinder auf die bisherige Grundschule Hasenburger Berg umschulen ließen.

Hinzu kommt, dass es seit 2018 die Flexi-Kind-Regelung gibt, nach der Eltern Ihre Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, ohne Angabe von Gründen von der Schule für ein Jahr zurückstellen können. Dadurch stehen die Anmeldezahlen auch erst ab Mai eines Jahres fest.

 

Alle diese Effekte halfen der Grundschule Häcklingen konkret bei den Einschulungszahlen in den letzten Jahren. Die Geburtenzahlen sprachen von 4-Zügigkeit, praktisch wurde eine 3-Zügigkeit erreicht.

Zum kommenden Schuljahr 2022/23 haben sich die Geburtenzahlen für die Grundschule Häcklingen zu den Vorjahren nicht nennenswert verändert, jedoch ist der Effekt des Elternwillens zu diesem Schuljahr ausgeblieben bzw. geringer ausgefallen.

Dies war im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nicht absehbar.

 

Als die hohen Anmeldezahlen bekannt wurden, hat die Verwaltung daraufhin die Familien des Rosenkamps 1 und 2 angeschrieben und gefragt, ob eine freiwillige Ummeldung an die Grundschule Hasenburger Berg möglich sei.

Einige Familien haben diese Möglichkeit genutzt, aber leider nicht genügend, um die Zahlen für die Grundschule Häcklingen wieder in eine 3-Zügigkeit zu bringen.

 

Die 1. Jahrgangsstufe wird künftig parallel in 4 Klassen unterrichtet werden. Das Raumprogramm der Schule ist somit schnellstmöglich um einen Klassenraum und einen Gruppenraum zu erweitern. Die Übergangszeit bis zur Bereitstellung der zusätzlichen Räume wird von der Schulleitung durch Einschränkung des Ganztagesbereichs überbrückt. Dies ist aber keine Lösung von Dauer, da der Ganztag in Häcklingen sehr gut angenommen wird und weiterhin wächst, der Raumbedarf also tendenziell zunimmt.  

 

Durch diesen wachsenden Raumbedarf im Ganztag, kann der jetzt geplante zusätzliche Modulbau auch mittel- und langfristig über die 4 Jahre hinaus sinnvoll genutzt werden.

Auch wenn die Planung und Umsetzung jetzt kurzfristig erfolgt, hat diese eine langfristige positive Auswirkung auf die Schule.

 

Das zusätzliche Raumangebot kann also das pädagogische Nachmittagsprogramm zukünftig ergänzen und einer sinnvollen Weiternutzung zugeführt werden. Sollte der Raumbedarf an der Grundschule Häcklingen nach den 4 Jahren entfallen, kann das Holzmodul auch zu einer anderen Liegenschaft verbracht und dort in Nutzung genommen werden.

 

Darüber hinaus wird der Zuschnitt der Schulbezirke wie bisher auch regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. 

 

Holzmodulbauten werden im Jahr 2022 auch an der Grundschule Ochtmissen und der IGS Kreideberg errichtet werden. Aus den Erfahrungswerten ist einschließlich der nötigen Versorgungsleitungen und Herstellung der Zuwegung mit einer Investitionssumme von 700.000 Euro zu rechnen. Die Holzmodule haben einen hohen Vorfertigungsgrad (kurze Bauzeit), sind variabel platzierbar und nähern sich dennoch den Standards von modernen Schulbauten an. Darüber hinaus handelt es sich durch den Hauptbaustoff Holz um einen nachhaltigen und gut recyclebaren Baustoff. Die Flachdächer werden begrünt und es werden raumlufttechnische Anlagen installiert.

 

Um wie zuvor beschrieben noch in diesem Jahr einen Holzmodulbau ausschreiben und beauftragen zu können, bedarf es einer außerplanmäßigen Auszahlung zugunsten der Grundschule Häcklingen. Die Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum Frühjahr 2023.

 

Eine Deckung des außerplanmäßigen Finanzbedarfs kann aus den Eigenanteilen folgender Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden:

 

01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften in Höhe von 410.000 € (HH-Rest)                                                 01-217-003 Johanneum                                         in Höhe von   47.000 € (HH-Rest)                                                 

01-421-002 Sporthalle Lünepark                            in Höhe von 210.000 (HH-Rest)

 

Der verbleibende Eigenanteil wird durch die Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 33.000 € gedeckt.

 

Die zur Deckung herangezogenen Haushaltsmittel können zum Teil aufgrund zeitlicher Verschiebungen zur Verfügung gestellt werden.

Bei den Mitteln ‚Sanierung städtische Liegenschaften‘ handelt es sich um den Finanzansatz für die Fördermaßnahme ‚Sanierung Rathausdach Fürstensaalflügel‘. Diese Maßnahme befindet sich in der ersten Planungsphase. Die Gelder für die ausführenden Arbeiten werden erst ab 2023 benötigt. Auch für die Investitionsmaßnahme Johanneum werden die Mittel erst in 2023 benötigt. Eine erneute Veranschlagung für die zur Deckung herangezogenen Projekte erfolgt zwingend zum Haushaltsentwurf 2023

Bei den Mitteln Sporthalle Lünepark handelt es sich ebenfalls um ein Sanierungsprojekt. Die Maßnahme wurde bisher nicht begonnen und es wurde noch kein Förderantrag gestellt. Das Projekt ist zunächst zurückgestellt und wird erneut in die Haushaltsplanungen der Folgejahre einbezogen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Wahl des regenerativen Baustoffes Holz als Primärkonstruktion minimiert die Emissionen bei der Herstellung der Anlage

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Schulstandorte werden durch die zusätzlichen Bauten zukunftsfähiger gemacht und erhöhen dadurch die Versorgungssicherheit

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Durch sorgfältig ausgewählte Baustoffe verringert sich das Risiko der Erkrankung durch Emissionen. Zudem erhöht die raumlufttechnische Anlage die Qualität der Innenraumlufthygiene.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch modernere und räumlich auskömmliche Unterrichtsräume ist der Bildungsauftrag leichter zu erfüllen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Auf Barrierefreiheit der ebenerdigen Anlage wird geachtet. Die Schüler:innen erhalten einen Unterrichtsraum in vergleichbarer Qualität und Lernatmosphäre wir die Schüler:innen im Hauptgebäude.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): Jeder Kubikmeter verbautes Holz bindet langfristig 1 Tonne CO2       

 

     und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): Jegliche Form von Bautätigkeit verursacht eine CO2-Emission durch z.B. Fertigung und Transport.

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden/ werden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

      Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:         168 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  700.000 Euro

c)  an Folgekosten:    lfd. Kosten der Bewirtschaftung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

ja: bei Genehmigung der außerplanmäßigen Auszahlung und entsprechender Nachmel-  

     dung der in Anspruch genommenen Deckungsmittel in 2023

         Teilhaushalte / Investitionsnr.: von  01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften

        01-217-003 Johanneum

        01-421-002 Sporthalle Lünepark

                                                         zur   01-211-003 GS Häcklingen

 e)  mögliche Einnahmen:  Kreisschulbaukasse (33.000 €)

 

 

Anlagen: keine

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Auszahlung für die Beauftragung eines Holzmodulbaus zur Bereitstellung der erforderlichen Schulräumlichkeiten an der Grundschule Häcklingen in Höhe von 700.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus Haushaltsresten der Investitionsmaßnahmen

01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften

       01-217-003 Johanneum

       01-421-002 Sporthalle Lünepark

bereitgestellt.