Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die verlässliche Grundschule Häcklingen liegt im Süden der Hansestadt im Stadtteil Häcklingen. Der Schulbezirk der Schule erstreckt sich über die Ortschaften Häcklingen, Rettmer sowie inzwischen auch über Teile von Oedeme.
Die Schule ist als 3-zügige Schule konzipiert und seit Februar 2019 offene Ganztagsschule.
Da die Grundschule von 2016-2018 nur 2-zügige Einschulungsjahrgänge hatte, wurde durch eine Schulbezirksänderung zum Jahr 2019 der Schulbezirk für die Schule erweitert. Der Vorschlag der Verwaltung zur Bezirksänderung sah damals nur einen Teil des Baugebiets Rosenkamp für die Schule vor, entschieden wurde dann jedoch, den gesamten Rosenkamp 1 und 2 der Grundschule Häcklingen zuzuordnen. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht wurde diese Entscheidung kritisch gesehen, da die Schülerzahlen der Grundschule Häcklingen sofort anstiegen und zu hoch für eine 3-Zügigkeit wurden.
Es kam in den Folgejahren trotzdem nicht zu einer Überlastung der Schule, da aus dem Gebiet viele Kinder auch die benachbarte Montessorischule besuchten oder sich als Geschwisterkinder auf die bisherige Grundschule Hasenburger Berg umschulen ließen. Hinzu kommt, dass es seit 2018 die Flexi-Kind-Regelung gibt, nach der Eltern Ihre Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, ohne Angabe von Gründen von der Schule für ein Jahr zurückstellen können. Dadurch stehen die Anmeldezahlen auch erst ab Mai eines Jahres fest.
Alle diese Effekte halfen der Grundschule Häcklingen konkret bei den Einschulungszahlen in den letzten Jahren. Die Geburtenzahlen sprachen von 4-Zügigkeit, praktisch wurde eine 3-Zügigkeit erreicht. Zum kommenden Schuljahr 2022/23 haben sich die Geburtenzahlen für die Grundschule Häcklingen zu den Vorjahren nicht nennenswert verändert, jedoch ist der Effekt des Elternwillens zu diesem Schuljahr ausgeblieben bzw. geringer ausgefallen. Dies war im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nicht absehbar.
Als die hohen Anmeldezahlen bekannt wurden, hat die Verwaltung daraufhin die Familien des Rosenkamps 1 und 2 angeschrieben und gefragt, ob eine freiwillige Ummeldung an die Grundschule Hasenburger Berg möglich sei. Einige Familien haben diese Möglichkeit genutzt, aber leider nicht genügend, um die Zahlen für die Grundschule Häcklingen wieder in eine 3-Zügigkeit zu bringen.
Die 1. Jahrgangsstufe wird künftig parallel in 4 Klassen unterrichtet werden. Das Raumprogramm der Schule ist somit schnellstmöglich um einen Klassenraum und einen Gruppenraum zu erweitern. Die Übergangszeit bis zur Bereitstellung der zusätzlichen Räume wird von der Schulleitung durch Einschränkung des Ganztagesbereichs überbrückt. Dies ist aber keine Lösung von Dauer, da der Ganztag in Häcklingen sehr gut angenommen wird und weiterhin wächst, der Raumbedarf also tendenziell zunimmt.
Durch diesen wachsenden Raumbedarf im Ganztag, kann der jetzt geplante zusätzliche Modulbau auch mittel- und langfristig über die 4 Jahre hinaus sinnvoll genutzt werden. Auch wenn die Planung und Umsetzung jetzt kurzfristig erfolgt, hat diese eine langfristige positive Auswirkung auf die Schule.
Das zusätzliche Raumangebot kann also das pädagogische Nachmittagsprogramm zukünftig ergänzen und einer sinnvollen Weiternutzung zugeführt werden. Sollte der Raumbedarf an der Grundschule Häcklingen nach den 4 Jahren entfallen, kann das Holzmodul auch zu einer anderen Liegenschaft verbracht und dort in Nutzung genommen werden.
Darüber hinaus wird der Zuschnitt der Schulbezirke wie bisher auch regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Holzmodulbauten werden im Jahr 2022 auch an der Grundschule Ochtmissen und der IGS Kreideberg errichtet werden. Aus den Erfahrungswerten ist einschließlich der nötigen Versorgungsleitungen und Herstellung der Zuwegung mit einer Investitionssumme von 700.000 Euro zu rechnen. Die Holzmodule haben einen hohen Vorfertigungsgrad (kurze Bauzeit), sind variabel platzierbar und nähern sich dennoch den Standards von modernen Schulbauten an. Darüber hinaus handelt es sich durch den Hauptbaustoff Holz um einen nachhaltigen und gut recyclebaren Baustoff. Die Flachdächer werden begrünt und es werden raumlufttechnische Anlagen installiert.
Um wie zuvor beschrieben noch in diesem Jahr einen Holzmodulbau ausschreiben und beauftragen zu können, bedarf es einer außerplanmäßigen Auszahlung zugunsten der Grundschule Häcklingen. Die Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum Frühjahr 2023.
Eine Deckung des außerplanmäßigen Finanzbedarfs kann aus den Eigenanteilen folgender Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden:
01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften in Höhe von 410.000 € (HH-Rest) 01-217-003 Johanneum in Höhe von 47.000 € (HH-Rest) 01-421-002 Sporthalle Lünepark in Höhe von 210.000 € (HH-Rest)
Der verbleibende Eigenanteil wird durch die Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 33.000 € gedeckt.
Die zur Deckung herangezogenen Haushaltsmittel können zum Teil aufgrund zeitlicher Verschiebungen zur Verfügung gestellt werden. Bei den Mitteln ‚Sanierung städtische Liegenschaften‘ handelt es sich um den Finanzansatz für die Fördermaßnahme ‚Sanierung Rathausdach Fürstensaalflügel‘. Diese Maßnahme befindet sich in der ersten Planungsphase. Die Gelder für die ausführenden Arbeiten werden erst ab 2023 benötigt. Auch für die Investitionsmaßnahme Johanneum werden die Mittel erst in 2023 benötigt. Eine erneute Veranschlagung für die zur Deckung herangezogenen Projekte erfolgt zwingend zum Haushaltsentwurf 2023 Bei den Mitteln Sporthalle Lünepark handelt es sich ebenfalls um ein Sanierungsprojekt. Die Maßnahme wurde bisher nicht begonnen und es wurde noch kein Förderantrag gestellt. Das Projekt ist zunächst zurückgestellt und wird erneut in die Haushaltsplanungen der Folgejahre einbezogen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): Jeder Kubikmeter verbautes Holz bindet langfristig 1 Tonne CO2
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): Jegliche Form von Bautätigkeit verursacht eine CO2-Emission durch z.B. Fertigung und Transport.
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
x Die Vorgaben wurden/ werden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 168 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 700.000 Euro c) an Folgekosten: lfd. Kosten der Bewirtschaftung d) Haushaltsrechtlich gesichert: ja: bei Genehmigung der außerplanmäßigen Auszahlung und entsprechender Nachmel- dung der in Anspruch genommenen Deckungsmittel in 2023 Teilhaushalte / Investitionsnr.: von 01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften 01-217-003 Johanneum 01-421-002 Sporthalle Lünepark zur 01-211-003 GS Häcklingen e) mögliche Einnahmen: Kreisschulbaukasse (33.000 €)
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Auszahlung für die Beauftragung eines Holzmodulbaus zur Bereitstellung der erforderlichen Schulräumlichkeiten an der Grundschule Häcklingen in Höhe von 700.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus Haushaltsresten der Investitionsmaßnahmen 01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften 01-217-003 Johanneum 01-421-002 Sporthalle Lünepark bereitgestellt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||