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Vorlage - VO/10162/22  

 
 
Betreff: Befristete Änderung der 12. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 35 - Mobilität
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Entscheidung
04.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Taxigewerbe steht nach den coronabedingten Umsatzeinbrüchen erneut vor großen finanziellen Herausforderungen. Infolge der Ukraine Krise sind die Kraftstoffpreise massiv angestiegen.

 

Des Weiteren liegt ein Antrag der GVN (Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.) vom 14.03.2022 vor, in dem eine Abfrage der Mitglieder thematisiert worden ist. Die Abfrage ergab, dass die Entgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nicht mehr ausreichend seien.

 

Auch die vom Bund kürzlich bereitgestellte Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe im Rahmen des Entlastungspaketes 2022 reicht nicht aus, um den aktuellen Preisanstieg der Inflation und die steigenden Benzinpreise zu kompensieren.

 

Hinzu kommen die allgemeinen Preissteigerungen der Branche und der Anstieg des Mindestlohnes von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro zum 01.07.2022 sowie auf 12,00 Euro zum 01.10.2022. Allein 60 % der allgemeinen Betriebskosten der Taxenunternehmen entfallen auf die Personalkosten.

 

Die Summe der finanziellen Herausforderungen bedrohen inzwischen die Existenz der Taxenunternehmen.

 

Nach § 39 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollen die Beförderungsentgelte unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage angemessen sein.

 

Bei der Abwägung einer etwaigen Erhöhung der Taxitarife wurden die örtlichen Gegebenheiten, die allgemeine Preissteigerung und die Erhöhung des Mindestlohnes einbezogen.

 

Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2019 (VO/8441/19) wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein unabhängiges Taxengutachten einzuholen und im Zuge der Haushaltsplanung 2020 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Ziel war es, mit fachlichen Erhebungen und belastbaren Zahlenwerten objektive Aussagen zur Auskömmlichkeit der seinerzeitigen Gebührentarife für das Taxengewerbe zu erhalten, um daraufhin die Taxenverordnung anzupassen.

 

Die Beauftragung hat sich leider verzögert. Nach der vorgenannten Beschlussfassung erfolgte durch den Bereich 32 eine Marktsondierung und die Kontaktaufnahme zu verschiedenen Gutachtern. Nach haushaltsrechtlicher Absicherung wurden seitens der Verwaltung dann formal Angebote eingeholt. Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich aber schon die Auswirkungen der im Frühjahr 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie und die potentiellen Auftragnehmer verwiesen darauf, dass durch die Folgen der Einschränkung des öffentlichen Lebens (diverse Lockdowns, Homeoffice, Sorge der Bevölkerung vor Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) eine valide Gutachtenerstellung nicht möglich. Hinzukamen gravierende personelle Engpässe im Bereich Ordnung und daraus resultierend die Notwendigkeit der Verlagerung von Arbeitskapazitäten und Arbeitsschwerpunkten.

 

Die angefragten Gutachter haben zwischenzeitlich erkannt, dass Handlungsdruck besteht und daher Verfahren entwickelt, mit denen coronabedingte Verwerfungen sowie ähnliche Einflüsse bereinigt werden können. Das Gutachten wird zeitnah beauftragt; die Bearbeitungszeit beträgt rund ein Jahr.

 

Anpassungen des § 7 der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg und gleichlautender Text des § 8 der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) müssten vorgenommen werden:

 

1. Antrag und Vorschlag der GVN:

 

(2) Der Bereitstellungspreis für jede Fahrt beträgt 3,00 Euro (Neu 4,00 € Steigerung um 25 %), für Fahrten in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr beträgt der Bereitstellungspreis 5,00 Euro (Neu 6,30 € Steigerung um 26 %). In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 41,67 m (Neu 35,71m) oder eine Wartezeit von 14,40 Sekunden (Neu 10,59 sec) enthalten.

(3) Das Entgelt für jede weitere Fahrleistung wird wie folgt festgesetzt:

a)    bis zu 4.000 m:

je angefangene Fahrleistung von je 41,67 m (Neu 35,71m) besetzt gefahrene Wegstrecke sind 0,10 Euro zu zahlen (also pro Kilometer 2,40 Euro – NEU: 2,80 Steigerung von 16,67 %)

b)    Neu: Ziffer b soll gestrichen werden

    über 4.000 m hinausgehende Fahrleistungen:

je angefangene Fahrleistung von je 45,45 m besetzt gefahrene Wegstrecke sind 0,10 Euro zu zahlen (also pro Kilometer 2,20 Euro somit 2,80 eine Steigerung von 27,27 %).

(4) Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 Euro je 14,40 Sekunden (Neu 10,59sec )(je volle Stunde 25,00 Euro Neu 34,00 € Preissteigerung von 36 % ) berechnet. Als Wartezeit gilt jedes zwangsläufige Warten der Taxe nach Annahme des Fahrauftrages sowie ein verkehrsbedingtes Halten oder ein langsames Fahren der Taxe.

 

Trotz der plausiblen Erklärung der GVN zu den Preissteigerungen erscheint eine unbefristete durchschnittliche Erhöhung von 25 %, ohne das angestrebte Gutachten berücksichtigen zu können, als zu hoch. Zumal nach einer rechnerischen Ermittlung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nach Abwägung aller Tatbestände eine Steigerung der Tarife in Höhe von durchschnittlich bis zu 20 % als angemessen angesehen werden kann (siehe Anlage).

 

2. Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst befristet bis zum 31.12.2023 die nachfolgenden Anpassungen und eine ggf. weitergehende Erhöhung mit neuer Tarifstruktur erst unter Berücksichtigung des Gutachtens vorznehmen:

(2) Der Bereitstellungspreis für jede Fahrt beträgt 3,00 Euro (Neu 3,50 € Steigerung um 16,67 %), für Fahrten in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr beträgt der Bereitstellungspreis 5,00 Euro (keine Änderungen zuletzt erhöht 2018). In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 41,67 m (Neu 36,36m) oder eine Wartezeit von 14,40 Sekunden (Neu 12,41 sec) enthalten.

(3) Das Entgelt für jede weitere Fahrleistung wird wie folgt festgesetzt:

a)    bis zu 4.000 m:

je angefangene Fahrleistung von je 41,67 m (Neu 36,36m) besetzt gefahrene Wegstrecke sind 0,10 Euro zu zahlen (also pro Kilometer 2,40 Euro – NEU: 2,75 Steigerung von 14,58 %)

b)    über 4.000 m hinausgehende Fahrleistungen:

je angefangene Fahrleistung von je 45,45 m (Neu 40m) besetzt gefahrene Wegstrecke sind 0,10 Euro zu zahlen (also pro Kilometer 2,20 Euro – Neu: 2,50 Steigerung von 13,64 %).

(4) Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 Euro je 14,40 Sekunden (Neu 12,41 sec) (je volle Stunde 25,00 Euro Neu 29,00 € Preissteigerung von 16 % ) berechnet. Als Wartezeit gilt jedes zwangsläufige Warten der Taxe nach Annahme des Fahrauftrages sowie ein verkehrsbedingtes Halten oder ein langsames Fahren der Taxe.

 

Mit einer temporären Erhöhung der Taxitarife nach dem Vorschlag der Verwaltung kommt eine Steigerung von durchschnittlich ca. 15 % zustande, welche aber unter der von der GVN vorgeschlagenen Erhöhung liegt. Weitere Erhöhungen sind dann im Zusammenhang mit dem Gutachten denkbar.

 

Die 15 % Steigerung werden als Sicherung des Taxigewerbes und der damit zusammenhängenden Aufgabe aus dem PBefG der Hansestadt Lüneburg als notwendig, aber vorerst als ausreichend betrachtet. Bei weiteren drastischen wirtschaftlichen Änderungen muss allerdings eine kurzfristige Änderung der Taxenverordnung in Erwägung gezogen werden.

 

Hinweis:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auch über die Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg (siehe dazu den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg.)

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Durch das Taxengewerbe werden Emissionen verursacht

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

1. Antrag der GVN vom 14.03.22

2. Schreiben des MW vom 03.05.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der GVN vom 14.03.2022 (1270 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Schreiben des MW vom 03.05.2022 (76 KB)      
Anlage 3 3 Aenderungsantrag der SPD-Fraktion (77 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, den Vorschlag der Verwaltung zur Sicherung des Taxengewerbes befristet bis zum 31.12.2023 anzunehmen. Eine erneute Anpassung des Taxentarifes ist nach der Fertigstellung des Gutachtens durch die Verwaltung zu prüfen und dem Rat ggf. vorzuschlagen.

 

Stammbaum:
VO/10162/22   Befristete Änderung der 12. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/10162/22-1   Änderung der 12. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage