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Vorlage - VO/10132/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" - Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
27.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Adolph-Kolping-Straße, östlich der Rabensteinstraße 24 - 46, südlich der Verbrauchermärkte an der Lübecker Straße und westlich der Horst-Nickel-Straße einschließlich der Grundstücke Horst-Nickel-Straße 4 und 6 den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ aufzustellen (VO/9397/21). Es wurde beschlossen, die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen.

 

Mit der Bauleitplanung soll eine einheitliche und abgestimmte Bebauungsstruktur im Plangebiet gewährleistet sowie Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen geschaffen und planungsrechtlich gesichert werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Forum Baukultur Lüneburg in einem Architekten-Workshop erste Bebauungsvorschläge erarbeitet. Diese städtebaulichen Entwürfe werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Sie dienen zugleich als Grundlage für den vorzustellenden Planentwurf, mit dem in Kürze die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

- Bauen an sich verursacht THG-Emissionen

- Der Betrieb der Gebäude erzeugt ebenfalls THG-Emissionen.

+ Durch die Nachnutzung einer größtenteils versiegelten innerstädtischen Parkplatzfläche wird die Versiegelung weiterer Flächen im Außenbereich vermieden (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

+ Planungsziel ist zudem die Schaffung von Grün- und Freiflächen

+ Festsetzungen zur Begrünung von Dachflächen sind möglich

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

+ Der Bebauungsplan ermöglicht die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Arbeitsplätzen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

+ Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind möglich

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

+ Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzungen ermöglichen vsl. auch die Errichtung gesundheitlicher Einrichtungen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

+ Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohnraumbedarfs in einem angespannten Wohnungsmarkt.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.