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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Adolph-Kolping-Straße, östlich der Rabensteinstraße 24 - 46, südlich der Verbrauchermärkte an der Lübecker Straße und westlich der Horst-Nickel-Straße einschließlich der Grundstücke Horst-Nickel-Straße 4 und 6 den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ aufzustellen (VO/9397/21). Es wurde beschlossen, die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen.
Mit der Bauleitplanung soll eine einheitliche und abgestimmte Bebauungsstruktur im Plangebiet gewährleistet sowie Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen geschaffen und planungsrechtlich gesichert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Forum Baukultur Lüneburg in einem Architekten-Workshop erste Bebauungsvorschläge erarbeitet. Diese städtebaulichen Entwürfe werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Sie dienen zugleich als Grundlage für den vorzustellenden Planentwurf, mit dem in Kürze die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
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