Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Verwaltung befasst sich derzeit mit der Analyse von Starkregenereignissen mit extremen Auswirkungen, auch "Sturzflut" genannt. Ziel ist der Aufbau eines operativen Starkregenmanagements, das sich in die Elemente Starkregenvorsorge, -bewältigung und -nachsorge gliedert.
Das operative Starkregenmanagement wird in den Großschadensplan der Hansestadt Lüneburg einfließen.
Grundlage aller Informationen und Beurteilungen zu Auswirkungen von Starkregen ist das Ergebnis eines theoretischen Modells, bei welchem man die Lüneburger Erdoberfläche inklusive aller Gebäude mit einem besonders seltenen, aber extrem intensiven Regen, beaufschlagt. Das Ergebnis wird auf einer Karte wiedergegeben, einer sogenannten Starkregengefahrenkarte. Sie stellt für jedermann erkennbar dar, wie sich Regen ausbreitet
Die Starkregengefahrenkarte ist die Grundlage für zwei wesentliche Aspekte: die Information für die Bürger:innen sowie die vorsorgende Gefahrenabwehr.
Die Bürger:innen sollen in die Lage versetzt werden können, eigene Überlegungen zum Schutz und zur Sicherung ihres Eigentums zu treffen. Als Einstieg in ein operatives Starkregenmanagement folgen aufbauend zur Kartierung die Anpassung der Alarm und Einsatzplanungen, städtischer Gefahrenabwehr- und einsatzvorbereitender Maßnahmen sowie Betrachtungen von Infrastruktureinrichtungen im Rahmen einer Starkregenvorsorge. Dies soll die Bewältigung möglicher Starkregenereignisse verbessern und eine Nachbereitung und Auswertung im Rahmen der Nachsorge erleichtern. Bei aller Betrachtung, sowohl privater als auch behördlicher, ist sich bewusst zu machen, dass eine Sturzflut nicht bekämpft werden kann. Es können lediglich gefährdete Personen oder Sachen geschützt werden und die Bewältigung eines Ereignisses geübt und verbessert werden.
Eine Präsentation zum Starkregenmanagement erfolgt in der Sitzung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||